Business · Recruiting · Kongresse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit Ulrich Roth Fotografie für professionelle Bildproduktionen im unternehmerischen Kontext.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen Ulrich Roth Fotografie und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Ulrich Roth Fotografie erbringt ausschließlich fotografische Dienstleistungen für Unternehmen, Organisationen und Institutionen.

Private Fotoaufträge, Einzelshootings für Privatpersonen oder Leistungen für private Zwecke sind nicht Vertragsgegenstand dieser AGB.

2. Leistungsverständnis

Ulrich Roth Fotografie ist fotografischer Produktionspartner für strukturierte Bildproduktionen im B2B-Umfeld. Gegenstand der Beauftragung sind klar definierte Leistungen mit festgelegtem Zweck, Ablauf und Ergebnisrahmen.

Gestalterische Entscheidungen, Produktionsabläufe und technische Umsetzung erfolgen auf Basis professioneller Standards und der im Angebot beschriebenen Zielsetzung.

3. Angebot, Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot schriftlich bestätigt oder die Leistung beauftragt wird.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners
  • Bereitstellung von Briefing, Zeitplan, Motiven und Zugängen
  • Klärung von Foto- und Hausrechten sowie internen Freigaben
  • Organisation erforderlicher Einwilligungen bei Personenaufnahmen

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zusätzlich berechnet werden.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Ulrich Roth Fotografie ist berechtigt, zur verbindlichen Projekt- und Terminreservierung eine Anzahlung zu verlangen. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als fest gebucht.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

6. Terminverschiebung und Stornierung

Bildproduktionen sind projekt- und ressourcengebunden. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Regelungen:

  • bis 10 Werktage vor Termin: kostenfrei
  • 9 bis 5 Werktage vor Termin: 40 % des vereinbarten Honorars
  • 4 bis 2 Werktage vor Termin: 70 % des vereinbarten Honorars
  • ab 1 Werktag vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars

Bereits angefallene Fremdkosten sind unabhängig davon vollständig zu erstatten.

7. Auswahl, Bearbeitung und Abnahme

Der Fotograf trifft eine fachliche Vorauswahl der Bilder. Eine Korrekturrunde ist enthalten, sofern im Angebot definiert.

Beanstandungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als abgenommen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Ulrich Roth bleibt Urheber aller erstellten Bildwerke. Der Auftraggeber erhält die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte.

Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Nutzung die eigene Unternehmenskommunikation (Website, Social Media, PR, Präsentationen, Printmaterial).

Eine Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung, Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Einsatz in bezahlter Werbung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.

9. Eigenwerbung

Eine Nutzung der Bildwerke durch Ulrich Roth Fotografie zu Referenz- oder Marketingzwecken erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Sperrfristen, NDAs oder sensible Inhalte haben stets Vorrang.

10. Haftung

Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Für rechtliche Zulässigkeit der Nutzung durch den Auftraggeber, insbesondere Marken-, Persönlichkeits- oder Veröffentlichungsrechte, übernimmt der Fotograf keine Haftung.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln. Auf Wunsch kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.

12. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Fotografen.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Ulrich Roth Fotografie · Waldsee · office@ulrich-roth.com