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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit mit Ulrich Roth Fotografie für professionelle Bildproduktionen im unternehmerischen Kontext.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen Ulrich Roth Fotografie und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
Individuelle Leistungsbeschreibungen, Vertragsbedingungen oder Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie vom Fotografen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsverständnis
Ulrich Roth Fotografie erbringt fotografische Dienstleistungen im B2B-Umfeld auf Grundlage professioneller Produktionsstandards und der im Angebot definierten Zielsetzung.
Gestalterische Entscheidungen und der Bildstil liegen im fachlichen Ermessen des Fotografen. Subjektive Geschmacksurteile einzelner abgebildeter Personen stellen keinen Mangel dar.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot schriftlich bestätigt oder die Leistung beauftragt wird.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners
- Bereitstellung von Briefing, Zeitplan, Motiven und Zugängen
- Klärung von Foto- und Hausrechten sowie internen Freigaben
- Organisation erforderlicher Einwilligungen bei Personenaufnahmen
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nicht vom Fotografen verursachte Verzögerungen führen weder zu einer Verlängerung der Produktionszeit noch zu einer Reduzierung des Honorars.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Der Fotograf ist berechtigt, die Lieferung der finalen Bilder bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
6. Terminverschiebung und Stornierung
Bildproduktionen sind projekt- und ressourcengebunden. Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:
- bis 14 Tage vor Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
- bis 7 Tage vor Termin: 60 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 7 Tage vor Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars
Bereits angefallene Fremdkosten sind unabhängig davon vollständig zu erstatten.
7. Auswahl, Bearbeitung und Abnahme
Der Fotograf trifft eine fachliche Vorauswahl der Bilder. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als abgenommen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Ulrich Roth Fotografie bleibt Urheber aller erstellten Bildwerke. Der Auftraggeber erhält die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Nutzung die eigene Unternehmenskommunikation.
Eine Weitergabe an beauftragte Agenturen oder Dienstleister ist zulässig, sofern diese die Bildwerke ausschließlich für Zwecke des Auftraggebers nutzen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
9. Eigenwerbung
Eine Nutzung der Bildwerke zu Referenz- oder Marketingzwecken erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Sperrfristen, NDAs oder sensible Inhalte haben Vorrang.
10. Haftung
Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Bildwerke durch den Auftraggeber übernimmt der Fotograf keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Fotografen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ulrich Roth Fotografie · Waldsee · office@ulrich-roth.com