Wann darf ich Fotos veröffentlichen?

Konkludente Einwilligung bei Namens- und Bildnutzung – das sollten Unternehmen wissen

In meinem Alltag als Businessfotograf erlebe ich oft Situationen, in denen Menschen bereitwillig vor der Kamera stehen – bei Mitarbeitershootings, Events oder PR-Terminen. Doch was ist, wenn keine schriftliche Einwilligung vorliegt? Darf man solche Fotos trotzdem veröffentlichen?

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin (März 2025) bringt Klarheit – und ist für Unternehmen hochrelevant.


Der Fall: spontane Fotos, klare Zustimmung

Eine Bewohnerin wurde nach einem Vorfall in ihrer Wohnung von einer Journalistin angesprochen. Sie ließ sich fotografieren, nannte ihren Namen und ihr Alter – ohne Einwände. Später klagte sie gegen die Veröffentlichung. Ihre Begründung: Sie habe nicht explizit zugestimmt.

Doch das Gericht entschied anders: Ihr Verhalten reichte als konkludente Einwilligung aus – also eine Zustimmung durch Handeln statt durch Unterschrift.


Was bedeutet das für Unternehmen?

Konkludente Einwilligung ist rechtlich zulässig
Wenn eine Person:

  • sich freiwillig fotografieren lässt,
  • persönliche Daten preisgibt,
  • sich bewusst in eine öffentlich erkennbare Aufnahmesituation begibt (z. B. bei einem Event oder Shooting),

dann darf dieses Verhalten als Zustimmung zur Veröffentlichung gewertet werden – auch ohne schriftliches Formular.

Keine Pflicht zur aktiven Aufklärung
Fotograf:innen oder PR-Verantwortliche müssen nicht in jedem Fall umfassend aufklären, solange die Situation klar erkennbar ist – etwa bei einem Shooting mit sichtbarer Kamera und beruflichem Kontext.


Was bleibt wichtig?

Trotzdem gilt: Sicherheit geht vor. Auch wenn das Urteil Unternehmen mehr Spielraum gibt, empfehle ich in der Praxis:

🔒 Schriftliche Einwilligungen bei geplanten Mitarbeiterportraits oder Werbefotos.
📸 Deutliche Kommunikation bei spontanen Aufnahmen – z. B. auf Events.
🧾 Transparenz darüber, wofür die Bilder verwendet werden.

Denn nur so entsteht Vertrauen – und rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden.


Als Unternehmen oder Agentur müssen Sie sich nicht vor jedem Bild absichern wie vor einem Vertrag. Aber: Wer fotografiert, sollte wissen, wo Zustimmung durch Verhalten beginnt – und wo sie endet.

Ich arbeite seit vielen Jahren mit Unternehmen, die ihre Bildsprache professionell und gleichzeitig rechtssicher gestalten wollen. Wenn Sie Unterstützung bei Mitarbeiterfotos, Eventdokumentationen oder Businessportraits benötigen – sprechen Sie mich gern an.

office@ulrich-roth.com
Raum Rhein-Neckar und bundesweit

Ulrich Roth | Kreative + professionelle Fotografie in der Pfalz