Einsatzmöglichkeiten für deutsche Fotografen im Ausland
Deutsche Einzelunternehmer mit Gewerbeschein (z. B. freiberufliche Fotografen) können grundsätzlich in vielen Ländern tätig werden – sei es für kurzzeitige Projekte (Reisen, Auftragsfotografie, Events) oder für eine längerfristige Niederlassung mit Arbeitserlaubnis. Die Möglichkeiten hängen jedoch stark vom jeweiligen Land und dessen Visums- und Arbeitserlaubnisregelungen ab. Im Folgenden sind die Bedingungen regional gegliedert dargestellt – inklusive zulässiger Kurzzeitaufenthalte (touristisch/geschäftlich) und Optionen für eine Langzeittätigkeit (Visa, Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen), sowie speziellen Visa-Programmen für Selbstständige und besondere Hinweise je Land.
Europa (inkl. EU, EWR und Schweiz)
In Europa profitieren deutsche Staatsbürger von der Freizügigkeit innerhalb der EU/EWR. Dies erleichtert sowohl kurzfristige Einsätze als auch dauerhafte Niederlassungen erheblich. Außerhalb der EU gibt es je nach Land unterschiedliche Regelungen – teils visumfreie Kurzaufenthalte und mitunter spezielle Visaprogramme für Selbstständige.
- EU-Mitgliedstaaten & EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen): Dank EU-Freizügigkeit können Deutsche sich visumsfrei in allen EU/EWR-Staaten aufhalten und ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmenemployment-social-affairs.ec.europa.eu. Kurzaufenthalte zu Tourismus- oder Geschäftszwecken sind uneingeschränkt möglich; für längerfristige Aufenthalte ist lediglich eine Registrierung vor Ort erforderlich (z. B. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) – ein separates Visum oder Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.
- Schweiz: Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen können Deutsche auch in der Schweiz ohne Visum einreisen und arbeitenemployment-social-affairs.ec.europa.eu. Kurzfristig (bis 90 Tage) ist kein Visum erforderlich, und für vorübergehende Arbeitsleistungen genügt eine Meldung. Langfristig wird eine Aufenthaltsbewilligung benötigt (B-Bewilligung bei Wohnsitz/Erwerbstätigkeit über 90 Tage), die für EU-Bürger in der Regel bei Vorlage eines Arbeitsvertrags oder Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit problemlos erteilt wird. Besonderheit: Die Schweiz hat jährliche Kontingente, doch diese betreffen in der Praxis meist nur bestimmte Staaten (für Deutsche aktuell keine Kontingentbeschränkung).
- Vereinigtes Königreich (UK): Seit dem Brexit gelten für Deutsche Visumfreiheit bis 6 Monate für Besuche (Tourismus, Business Meetings etc.), aber keine Erwerbstätigkeit ohne Visum. Kurzfristig: Unter den sogenannten Permitted Paid Engagements können Kulturschaffende (inkl. Fotografen) mit Einladung durch einen britischen Auftraggeber bis zu 1 Monat visumsfrei bezahlte Aufträge ausführengov.uk. Auch unentgeltliche Tätigkeiten oder Arbeiten für nicht-britische Auftraggeber sind bis 6 Monate möglichgov.uk. Für darüber hinausgehende Einsätze ist ein Visum nötig. Langfristig: Fotografen benötigen ein Arbeitsvisum. In Frage kommen z. B. das Skilled Worker Visa (setzt jedoch einen britischen Arbeitgeber/Sponsor voraus) oder für hochangesehene Fotografen ggf. das Global Talent Visa. Eine selbstständige Tätigkeit im UK erfordert meist das Innovator oder Start-up Visa (bei Unternehmensgründung) – direkte Freelancer-Visa gibt es nicht. Hinweis: Die Visumshürden im UK sind relativ hoch; sorgfältige Planung und ggf. britische Beratung sind ratsam.
- Weitere europäische Länder (Nicht-EU): Viele Länder erlauben Deutschen 90 Tage visumfrei (innerhalb von 180 Tagen) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken – z. B. Türkei (90 Tage visumfrei)auswaertiges-amt.de, Serbien, Montenegro, Albanien (alle 90 Tage visumfrei). Während solcher Kurzaufenthalte ist rein touristische Fotografie unproblematisch; für entgeltliche Aufträge vor Ort ist aber formal oft eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Langfristig bieten einige dieser Länder Aufenthaltsgenehmigungen bei bestimmten Voraussetzungen: Beispielsweise erlaubt die Türkei längere Aufenthalte mit ikamet (Residence Permit) – jedoch ist Arbeiten nur mit separater Arbeitserlaubnis zulässig. Georgien nimmt eine Sonderrolle ein: Deutsche können bis zu 365 Tage visumfrei einreisen und sich auch so lange im Land aufhaltentravel.state.gov; während dieser Zeit dürfen sie sogar vor Ort arbeiten. Für eine darüber hinausgehende Niederlassung gibt es in Georgien unkomplizierte Aufenthaltstitel (z. B. bei Firmengründung oder als Freiberufler). Zahlreiche EU-Nachbarstaaten der EU (z. B. Ukraine, Moldau) erlauben ebenfalls 90 Tage visumfrei; aufgrund politischer Umstände (Ukraine) bzw. fehlender spezieller Freelancer-Visa bleiben längere Aufenthalte dort aber an reguläre Arbeitsvisa geknüpft.
- Digitale-Nomaden-Visa in Europa: EU-Länder selbst haben in den letzten Jahren Digital Nomad– oder Freelancer-Visa eingeführt (z. B. Estland, Portugal, Spanien, Griechenland, Tschechien u.a.). Diese richten sich allerdings an Drittstaatsangehörige. Als Deutscher benötigt man innerhalb der EU kein solches Visum, da hier Freizügigkeit gilt. Für Nicht-EU-Europaländer gibt es teils Programme: Island bietet z. B. ein 6-monatiges Remote-Work-Visum (hohe Einkommensgrenze ~EUR 7.000/Monat), Norwegen ein Selbständigen-Visum (für langfristige Tätigkeit, mit Nachweis finanzieller Mittel). Insgesamt sind jedoch innerhalb Europas deutsche Fotografen durch die EU-Freizügigkeit am flexibelsten aufgestellt.
Übersicht Europa: Kurz- und Langzeitarbeit
Land/Region | Kurzfristig (Tourismus/Geschäft) | Langfristig (Arbeit/Niederlassung) | Besondere Hinweise |
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EU/EWR (alle Mitgliedstaaten) | Visumfrei, uneingeschränkte Aufenthalte bis 90 Tage (Schengen) oder länger je nach Land; freie Arbeitsaufnahme aufgrund EU-Freizügigkeit erlaubtemployment-social-affairs.ec.europa.eu. | Keine Arbeitsgenehmigung nötig (Freizügigkeitsrecht); Anmeldung/Registrierung bei längerem Aufenthalt erforderlich. | Keine Einkommens- oder Visumauflagen für Deutsche. Voller Zugang zu lokalen Arbeitsmärkten. |
Schweiz | Visumfrei bis 90 Tage; kurzzeitige Erwerbstätigkeit mit Meldeverfahren möglich. | Aufenthaltstitel bei >90 Tagen erforderlich (für EU-Bürger i.d.R. problemlos mit Nachweis d. Tätigkeit); keine separate Arbeitserlaubnis nötigemployment-social-affairs.ec.europa.eu. | Kontingente bestehen formal, betreffen Deutsche aber kaum. Schnelle Anmeldung bei der Gemeindebehörde nötig. |
Vereinigtes Königreich (UK) | Visumfrei bis 6 Monate ohne Arbeit. Permitted Paid Engagement Visa: bis 1 Monat für bestimmte bezahlte künstlerische Aufträge visumfrei möglichgov.uk. Business-Visitor erlaubt Meetings, aber keine Erwerbsarbeit. | Arbeitsvisum erforderlich (z. B. Skilled Worker mit Jobangebot; Global Talent für anerk. Künstler). Selbstständig: nur über Unternehmer-Visa (hohe Hürden) möglich. | UK-Visaregeln seit Brexit streng. Sonderfall: Frontier Worker Permit für bereits vor 2020 grenzpendelnde EU-Bürger. |
Nicht-EU Balkan (Serbien u.a.) | Visumfrei meist 90 Tage innerhalb 180 Tage. Geschäftliche Treffen/Erkundung möglich. Keine lokale Erwerbstätigkeit ohne Genehmigung. | Aufenthaltserlaubnis für Selbständige teils erhältlich (z. B. Serbien plante Digital Nomad Visa); sonst Residence Permit mit Nachweis von Einkommen/Investment. | Wechselnde Bestimmungen; vor Anreise aktuelle Regelungen prüfen. Oft Registrierung bei Aufenthalten >30 Tage nötig (Polizeianmeldung). |
Türkei | Visumfrei bis 90 Tage (180-Tage-Zeitraum)auswaertiges-amt.de. Fotografieren zu touristischen Zwecken ok; bezahlte Aufträge formell nicht erlaubt ohne Genehmigung. | Längerfristig mit Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) bis 2 Jahre möglich; für Arbeit zusätzlich Arbeitserlaubnis nötig (Arbeitgeber-Sponsoring oder eigene Firmengründung). | Strikte Trennung: Touristenvisum ≠ Arbeit. Wer vor Ort Aufträge annimmt, benötigt offizielle Genehmigung (hohe Strafen bei Verstößen). |
Georgien | Visumfrei bis 365 Tage; auch während visumfreiem Aufenthalt ist Arbeiten vor Ort gestattettravel.state.gov. | Bei Bedarf Verlängerung durch Aufenthaltstitel (einfacher Prozess, z. B. für Freiberufler oder Unternehmer). Digital-Nomad-Programm 2020 ins Leben gerufen (derzeit wegen liberaler Visapolitik faktisch obsolet). | Sehr freelancer-freundlich: deutsche Fotografen können ein Jahr vor Ort arbeiten, ohne Bürokratie. Danach kurzer Grenzübertritt zum Reset möglich. |
Amerika (Nord-, Mittel- und Südamerika)
Die Amerikas umfassen sehr unterschiedliche Visumsbestimmungen. Nordamerika (USA, Kanada) hat eher strikte Anforderungen für Arbeitsvisa, während in Mittel- und Südamerika vielfach großzügige Touristenaufenthalte gelten. In den letzten Jahren haben etliche Länder Lateinamerikas und der Karibik spezielle Freelancer- oder Digital-Nomad-Visa geschaffen, die längeres Arbeiten vor Ort erleichtern sollen.
- USA: Deutsche können als Touristen oder für geschäftliche Besuche visa-frei bis 90 Tage mit ESTA in die USA einreisennnuimmigration.com. Dabei sind geschäftliche Aktivitäten wie Kundengespräche oder Konferenzteilnahmen erlaubt, nicht jedoch aktive, bezahlte Arbeitsleistungen für US-Kunden. Ein Fotograf auf Auftragsreise darf nur dann unter ESTA reisen, wenn keine Bezahlung aus einer US-Quelle erfolgtnnuimmigration.comnnuimmigration.com. Kurzfristig: Für zeitlich begrenzte Projekte gibt es das B-1 Business Visum, das z. B. Aufnahmen als stiller Fotograf erlaubt, solange kein US-Einkommen bezogen wirdnnuimmigration.com. Bei Presse- oder Medienarbeit wäre ein I-Journalistenvisum nötignnuimmigration.com. Langfristig: Um dauerhaft in den USA als Fotograf zu arbeiten, ist ein Arbeitsvisum erforderlich. In Frage kommt vor allem das O-1 Visum für Personen mit außergewöhnlicher Fähigkeit in den Künstennnuimmigration.com, was einen Nachweis erheblicher beruflicher Erfolge verlangt. Alternativ käme ein Investorenvisum (E-2, bei Gründung eines Studios mit substanziellem Investment) in Betracht oder ein Arbeitsvisum mit US-Sponsor (z. B. H-1B, falls ein Arbeitgeber anstellt). Die Hürden sind hoch – die USA haben kein spezielles Freelancer-Visum, und der Prozess erfordert meist juristische Unterstützung. Hinweis: Illegales Arbeiten (z. B. mit ESTA Touristenstatus) ist riskant und kann zu Einreisesperren führennnuimmigration.com.
- Kanada: Deutsche können bis 6 Monate visumfrei (ETA erforderlich) als Touristen einreisen. Arbeiten ist während eines Touristenaufenthalts nicht gestattet. Kurzfristig: Eine Option für junge Fotografen (18–35 Jahre) ist das Working Holiday Visum (Jugendmobilitätsprogramm), das einen bis zu 12-monatigen Aufenthalt mit Arbeitsberechtigung erlaubt. Darüber hinaus benötigt man für Auftragsarbeiten ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitserlaubnis. Kanada unterscheidet verschiedene Kategorien, doch Selbständige ohne kanadischen Auftraggeber haben es schwer. Langfristig: Interessant ist das Self-Employed Persons Program für Daueraufenthalt (Permanent Residence) – es richtet sich an selbständige Kulturschaffende, zu denen ausdrücklich auch Fotografen (NOC 5221) zählencanadavisa.com. Hierbei muss man mehrjährige Berufserfahrung und die Fähigkeit nachweisen, einen kulturellen Beitrag in Kanada zu leisten. Hinweis: Kanada hat dieses Programm jedoch im April 2024 vorübergehend ausgesetzt (keine neuen Anträge bis mind. 2027 wegen Überlastung)canadavisa.com. Alternativ bliebe der Weg über ein reguläres Arbeitsvisum mit einem Jobangebot in Kanada oder über Provinzprogramme. Insgesamt sind die Hürden für langfristiges selbständiges Arbeiten in Kanada gegeben, aber etwas niedriger als in den USA – v.a. dank Working Holiday (für Jüngere) und der Möglichkeit der Einwanderung als Selbständiger (für Kulturschaffende).
- Mexiko: Deutsche können bis 180 Tage visumfrei nach Mexiko einreisen (touristisch oder für Geschäftsbesuche). In dieser Zeit dürfen sie vor Ort grundsätzlich keiner entlohnten Beschäftigung nachgehen, doch viele ausländische Freelancer nutzen den großzügigen Touristenaufenthalt faktisch, um temporär von Mexiko aus remote zu arbeiten. Kurzfristig: Für einen Aufenthalt bis 6 Monate ist kein Visum nötig; bei geplanten Fotoaufträgen vor Ort sollte jedoch geprüft werden, ob ggf. eine lokale Auftraggeber-Einladung und ein Geschäftsvisum ratsam sind. Langfristig: Mexiko bietet kein spezifisches Digital-Nomad-Visum, jedoch eine Temporäre Aufenthaltsgenehmigung (Residencia Temporal) für bis zu 1 Jahr (verlängerbar bis 4 Jahre)brighttax.combrighttax.com. Diese wird oft von remote arbeitenden Selbständigen genutzt. Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis finanzieller Mittel – z. B. ein regelmäßiges Einkommen von ca. 2.600–3.000 USD/Monat oder entsprechende Ersparnissebrighttax.com (die genauen Schwellen variieren je nach Konsulat). Mit der temporären Residenz darf man in Mexiko leben und für ausländische Auftraggeber remote arbeiten; für Arbeit für mexikanische Unternehmen wäre eine zusätzliche Arbeitserlaubnis nötigbrighttax.com. Hinweis: Als digitaler Nomade in Mexiko zahlt man auf Auslandseinkünfte i.d.R. keine mexikanischen Steuern. Die 180-Tage-Regel wird bei vielen Grenzübertritten streng kontrolliert – “Visa Runs” sind offiziell nicht gern gesehen.
- Brasilien: Touristisch dürfen Deutsche bis 90 Tage (verlängerbar auf 180 Tage pro Jahr) visumfrei in Brasilien bleiben. Kurzarbeit: Bereits für kurzfristige, bezahlte Aufträge vor Ort wäre formal ein Visum erforderlich, da auch freiberufliche Tätigkeiten als “Arbeit” gelten. Langfristig: Brasilien hat Anfang 2022 ein Digital Nomad Visa eingeführt. Es erlaubt bis zu 1 Jahr Aufenthalt (mit Verlängerung) für ausländische Remote-Arbeitnehmer und Freelancer. Voraussetzungen sind u.a. ein nachweisbares Einkommen von ca. 1.500 USD/Monat oder 18.000 USD Ersparnisse sowie der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung (die genauen Beträge wurden von der brasilianischen Regierung festgelegt). Mit diesem Visto Temporário para Nômade Digital darf man in Brasilien wohnen und online für ausländische Kunden arbeiten (lokale Anstellung ist ausgeschlossen). Hinweis: Brasilien erhebt für Digitalnomadenvisa relativ moderate Gebühren und besteuert Auslandseinkommen während des temporären Visums nicht. Eine Alternative ist das dauerhafte Visum für Investoren oder eine reguläre Arbeitserlaubnis, doch das Nomaden-Visum ist für Freelancer der einfachste Weg.
- Costa Rica: Visumfrei 90 Tage für Deutsche. Seit 2022 gibt es ein „Estancia“ als Remote Worker (Rentista-Nomaden-Visum). Kurzfristig: Touristische 3 Monate Aufenthalt, währenddessen rein touristische Fotografentätigkeit (z. B. Landschaftsfotografie, Recherche) möglich; bezahlte Aufträge hingegen nicht offiziell. Langfristig: Das neue Digital-Nomad-Visum erlaubt zunächst 12 Monate Aufenthalt, verlängerbar um weitere 12 Monatevisitcostarica.com. Voraussetzungen: monatliches Auslandseinkommen von mindestens 3.000 USD (Einzelperson) bzw. 4.000 USD (mit Familie) nachzuweisenvisitcostarica.com, sowie Krankenversicherung. Inhaber dieses Visums sind von der Einkommenssteuer in Costa Rica befreit und können ein lokales Bankkonto eröffnenvisitcostarica.com. Sie dürfen jedoch nur für Kunden außerhalb Costa Ricas arbeiten (keine lokale Anstellung). Hinweis: Die Antragstellung erfolgt online über das costaricanische Einwanderungsportal; die Bearbeitung hat sich jüngst eingespielt. Für viele Freelancer ist Costa Rica attraktiv durch dieses visafreundliche Programm und die vergleichsweise einfache Verlängerungsmöglichkeit.
- Panama: Touristenvisum für Deutsche bis 90 Tage (verlängerbar). Langfristig: Panama hat ein Kurzzeit-Remote-Arbeitsvisum (“Visa de Corta Estancia como Trabajador Remoto”) eingeführt, das 9 Monate gültig ist (mit einmaliger Verlängerung um weitere 9 Monate). Voraussetzungen sind ein Einkommen von mind. USD 36.000/Jahr und Tätigkeit für eine Firma außerhalb Panamas. Dieses Visum ermöglicht es, temporär im Land zu leben und remote zu arbeiten, ohne lokale Arbeitserlaubnis. Alternativ bietet Panama die Friendly Nations Visa (dauerhafte Aufenthaltsoption gegen Investition oder Firmengründung), was für deutsche Unternehmer ebenfalls interessant sein kann. Hinweis: Panama ist steuerlich vorteilhaft (Territorialbesteuerung: Auslandseinkünfte steuerfrei), jedoch sind Spanischkenntnisse für Alltagsgeschäfte hilfreich.
- Karibikstaaten: Mehrere Inselstaaten haben spezielle “Workation”-Aufenthaltstitel geschaffen. Beispiel Barbados: das Welcome Stamp Visum erlaubt 12 Monate Aufenthalt für Remote Worker (Einkommensnachweis ~50.000 USD/Jahr). Antigua und Barbuda, Dominica, Bahamas, Cayman Islands u.a. haben ähnliche Programme mit unterschiedlichen Einkommensanforderungen und Gebühren. Kurzfristig können Deutsche in vielen Karibikländern übrigens visumfrei 30–90 Tage als Touristen bleiben. Langfristig bieten die genannten Programme 1–2 Jahre Aufenthaltsrecht, jedoch stets ohne lokale Arbeitserlaubnis (nur remote für Ausland). Hinweis: Die Lebenshaltungskosten und Visagebühren in der Karibik sind oft hoch – die Programme zielen auf finanzstarke Freelancer. Für einen Fotografen, der z.B. Strandresorts fotografieren möchte, könnten solche Visa aber interessante “Saisonlösungen” sein.
- Weitere Lateinamerika-Länder: Kolumbien hat 2022 ein Digital Nomad Visum eingeführt (bis 2 Jahre Aufenthalt; Einkommensnachweis ca. 900 USD/Monat). Argentina bietet ein Visum für Remote Arbeiter bis 6 Monate (verlängerbar um 6 Monate) mit relativ niedrigem Nachweis von Auftraggebern/Einkommen, um internationale Freiberufler anzulocken. Ecuador und Uruguay haben flexible Residencia-Programme, jedoch kein dediziertes Nomadenvisum (Aufenthalt oft über Rentista- oder Investorenvisa möglich). In Chile gibt es (noch) kein spezielles Nomadenvium; hier wären ein temporäres Arbeitsvisum oder das “Visa Sujeto a Contrato” mit lokalem Vertrag nötig, was für Freelancer unpraktisch ist. Generell gilt: Die meisten lateinamerikanischen Länder erlauben mindestens 90 Tage visumfrei, was für projektbasierte Reisen ideal ist. Für längere Vorhaben lohnt sich der Blick auf die neuen Nomadenvisa oder klassische Aufenthaltsgenehmigungen (Rentista, Inversionista etc.), die vielfach Selbständigen offenstehen.
Übersicht Amerika: Kurz- und Langzeitarbeit
Land | Kurzfristig (Tourismus/Business) | Langfristig (Visa/Permit) | Besondere Hinweise |
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USA | Visumfrei 90 Tage (ESTA) für Tourismus/Business ohne Erwerbstätigkeitnnuimmigration.com. B-1 Visum erlaubt bestimmte berufliche Aktivitäten (z. B. Fotos für ausländ. Auftraggeber) ohne US-Einkünftennuimmigration.comnnuimmigration.com. | Kein spezielles Freelancer-Visum. O-1 Visum für außergewöhnliche Fotografen (Nachweis von Preisen/Publikationen)nnuimmigration.com. Alternativ E-2 Investorenvisum (bei Firmengründung mit Investment) oder Arbeitgeber-sponsore Visatypen. | Arbeiten ohne Visum strikt verboten – schon entgeltliche Eventfotografie würde als Verstoß gelten. Sorgfältige Visumswahl nötig. |
Kanada | Visumfrei ~6 Monate (ETA erforderlich); Arbeit in dieser Zeit nicht gestattet. | Working Holiday (bis 12 Monate, <35 J.) ermöglicht temporäre Jobs. Dauerhaft: Self-Employed Person PR-Programm für Kulturschaffende (inkl. Fotografen)canadavisa.com – derzeit pausiertcanadavisa.com. Sonst Arbeitsvisum mit Jobangebot nötig. | Kultur-Freiberufler-Programm unique, aber Aufnahmestopp bis 2027. Working Holiday sehr beliebt bei jungen Kreativen. |
Mexiko | Visumfrei 180 Tage, keine lokale Arbeit erlaubt (nur Geschäftstreffen, Recherche etc.). | Temporäre Residenz bis 1 Jahr (verlängerbar bis 4) mit Einkommensnachweis (~$2.6k–3k/Monat)brighttax.com. Remote-Arbeit für Ausland erlaubtbrighttax.com, lokale Beschäftigung nur mit zusätzlicher Genehmigung. | 180-Tage-Touristenstatus wird oft ausgeschöpft. Bei Daueraufenthalt bringt Residenz Vorteile (legaler Status, Steuerwohnsitz vermeidbar). |
Brasilien | Visumfrei 90 Tage (verlängerbar auf 180 Tage/Jahr). Keine Erwerbstätigkeit ohne Visum. | Digital Nomad Visum (Dauer 1 Jahr, verlängerbar) mit Einkommensnachweis (~1500 USD/Monat). Alternativ normale temporäre Aufenthaltserlaubnis, erfordert aber lokalen Sponsor/Grund. | Schnelles Visa-System: Nomadenvisum innerhalb weniger Wochen möglich. Auslandseinkünfte steuerfrei während temporärem Aufenthalt. |
Costa Rica | Visumfrei 90 Tage. Geschäftliche Aktivitäten begrenzt möglich; bezahlte Aufträge erfordern Visum. | Estancia für Remote Worker: 1 Jahr + 1 Jahr verlängerbarvisitcostarica.com, Einkünfte ≥ $3000/Monat (Einzelperson)visitcostarica.com. Steuerbefreiung und Bankkonto inklusive. | Attraktives Programm seit 2022. Antrag online; Binnen 3 Monaten muss vor Ort der Ausweis abgeholt werden. |
Panama | Visumfrei 90 Tage. | Remote Work Visa 9 Monate + 9 Monate (Einkommen ≥ $36k/Jahr). Oder Friendly Nations Daueraufenthalt (erfordert Investment/Beruf). | Panama lockt mit territorialer Besteuerung – ideal für Auslandseinkünfte (keine Steuer). Spanischkenntnisse erleichtern Behördengänge. |
Karibik (Bsp. Barbados) | Barbados: Visumfrei 90 Tage Tourismus. | 12-Monate Welcome Stamp Visum für Remote Worker, Einkünfte ≥ $50k/Jahr. Ähnliche Programme in Antigua, Bahamas, Cayman (teils andere Schwellen). | Hohe Lebenshaltungskosten. Programme lohnen v.a. für gutverdienende Freelancer, die tropisches Ambiente schätzen. |
Kolumbien | Visumfrei 90 Tage (180 Tage/Jahr max). | Digital Nomad Visum bis 2 Jahre seit 2022 (Einkommen ≥ ca. $900/Monat, Nachweis Krankenversicherung). | Relativ niedrige Hürden, um kreative Selbständige anzuziehen. Sicherheitssituation je nach Region beachten. |
Argentinien | Visumfrei 90 Tage. | Visum für Remote-Arbeiter (“Nomad”) bis 6 Monate + 6 Monate verlängerbar; benötigt Nachweis von ausländischen Auftraggebern/Einkünften (mittleres Niveau). | Unkomplizierter Antragprozess online. Zusätzlich sehr offene Kultur für ausländische Kreative; evtl. Sprachbarriere (Spanisch) beachten. |
Asien (inkl. Naher Osten)
In Asien reicht das Spektrum von streng regulierten Arbeitsmärkten (z. B. in Ostasien) bis zu beliebten Zielen für digitale Nomaden in Süd- und Südostasien. Viele Länder gewähren Touristen aus Deutschland visumfreie Kurzaufenthalte oder Visa-on-Arrival, erlauben dabei aber keine lokale Erwerbstätigkeit. Für langfristiges Arbeiten haben einige Staaten spezielle Freelancer-Programme eingeführt, während andere nur klassische Arbeitsvisa mit Sponsoring kennen.
- Thailand: Kurzfristig dürfen Deutsche derzeit 45 Tage visumfrei einreisen (Stand 2023; regulär 30 Tage, temporär auf 45 Tage verlängert) und vor Ort einmal um 30 Tage verlängern. Ein Touristenvisum (60 Tage) ist ebenfalls erhältlich. Arbeiten ist auf Touristenstatus nicht gestattet – in Thailand wird bereits das freiwillige oder geringfügig bezahlte Arbeiten ohne Work Permit recht strikt untersagt. Langfristig: 2022 startete Thailand ein Long Term Resident (LTR) Visa Programm. Unter der Kategorie “Work From Thailand Professional” können ausländische Remote-Arbeiter eine Aufenthaltserlaubnis bis 10 Jahre erhalten. Allerdings sind die Hürden hoch: Erforderlich sind ein Jahreseinkommen von mind. 80.000 USD (alternativ ≥40.000 USD mit Master-Abschluss oder spezieller Qualifikation) sowie eine Anstellung bei einem gut etablierten ausländischen Unternehmenthaiconsulatela.thaiembassy.orgthaiconsulatela.thaiembassy.org. Für einen freiberuflichen Fotografen ist dieses Programm meist nicht zugänglich, da weder ein so hohes garantiertes Einkommen noch ein entsprechender Firmenarbeitgeber vorliegt. Thailand hat (noch) kein klassisches Digitalnomaden-Visum für durchschnittliche Selbständige. Viele Freelancer nutzen stattdessen Bildungsvisa, Freiwilligenvisa oder das Elite Visa, um länger zu bleiben – rechtliche Grauzonen. Hinweis: Offiziell benötigt jede Person, die in Thailand irgendwelche Arbeitsleistungen erbringt, eine Arbeitserlaubnis. Fotoshootings oder Workshops ohne Genehmigung sind also formell illegal, wenngleich kurze Aufträge oft geduldet werden. Im Zweifel sollte man mit einem Thai-Business Visum + Work Permit (über einen lokalen Partner) arbeiten, um sicherzugehen.
- Malaysia: Kurzfristig: 90 Tage visumfrei für Tourismus (ohne Arbeitsbefugnis). Langfristig: Malaysia hat im Oktober 2022 das “DE Rantau” Digital Nomad Pass Programm gestartet. Dieses Visum erlaubt 12 Monate Aufenthalt (verlängerbar um weitere 12) für ausländische Freelancer und Remote-Arbeiter. Voraussetzungen sind ein Mindestjahreseinkommen von 24.000 USD (für Tech-/digitale Berufe) bzw. 60.000 USD für andere Berufemdec.my. Fotografen könnten ggf. als “digitale Kreativschaffende” unter die niedrigere Schwelle fallen. Der Antrag läuft online über die MDEC (Malaysia Digital Economy Corporation). Mit dem genehmigten Nomad Pass darf man in Malaysia leben und für Kunden weltweit arbeiten; lokale Jobs sind ausgeschlossen, aber die Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte bleibt bestehen (Malaysia besteuert grundsätzlich nur Einkünfte, die ins Land überwiesen werden). Hinweis: Malaysia lockt mit geringer bürokratischer Hürde und günstigen Lebenshaltungskosten. Englisch ist weit verbreitet, was die geschäftliche Kommunikation erleichtert.
- Indonesien: Kurzfristig erhalten Deutsche bei Einreise 30 Tage Visa-free (nicht verlängerbar) oder können ein 60-Tage Touristenvisum bzw. Geschäftsvisum vorab beantragen. Arbeiten ist auf diesen Visa nicht erlaubt. Speziell Bali ist sehr beliebt bei Fotografen; viele arbeiten dort informell während ihres Touristenaufenthalts, was jedoch legal ein Risiko darstellt. Langfristig: Indonesien plant seit längerem ein Digital Nomad Visa, das noch nicht offiziell umgesetzt ist (Stand Anfang 2025). Derzeit gibt es als Ausweichlösung das “Second Home Visa”, das aber einen Vermögensnachweis von ca. 130.000 USD erfordert (für 5 Jahre Aufenthalt) – eher für finanzstarke Unternehmer/Rentner gedacht. Für selbständige Fachkräfte gibt es zudem begrenzte Freelancer-KITAS (Aufenthaltstitel) über bestimmte indonesische Agenturen, sowie das SO-Visum (soziales/kulturelles Visum), über das man 6 Monate bleiben kann, allerdings ohne Arbeitserlaubnis. Hinweis: Wer in Indonesien (Bali) Aufträge annehmen will, sollte idealerweise mit einer lokalen Agentur kooperieren, die ein temporäres Work Permit arrangieren kann. Ohne offizielles Visum drohen in Indonesien bei Arbeitsvergehen empfindliche Strafen oder Ausweisung.
- Vereinigte Arabische Emirate (VAE): Die VAE (insb. Dubai) haben ein fortschrittliches Programm für Remote-Worker. Kurzfristig erhalten Deutsche ein visa on arrival für 90 Tage (Tourist), währenddessen Arbeiten jedoch nicht gestattet ist. Langfristig: Seit 2021 gibt es das “Virtual Working Programme” in Dubai, ein einjähriges Remote-Arbeitsvisum. Voraussetzungen sind ein gültiger Reisepass, Krankenversicherung und ein monatliches Einkommen von mindestens 3.500 USD (Nachweis via Arbeitsvertrag oder bei Selbständigen via Einkommensnachweise)visaguide.world. Dieses Visum ermöglicht 1 Jahr in den VAE zu leben und für das eigene Unternehmen oder einen Ausland-Arbeitgeber zu arbeiten (Verlängerung möglich). Zudem bieten die VAE sog. Freelancer-Lizenzen in freien Wirtschaftszonen: z. B. kann man sich als Fotograf in Dubai oder Abu Dhabi als Freiberufler registrieren lassen und erhält dann eine Residence Visa. Hinweis: Mit dem Remote-Work-Visum zahlt man keine lokalen Steuern (0% Einkommensteuer in den VAE); allerdings muss man für offizielle geschäftliche Tätigkeiten ggf. noch eine einfache Gewerbelizenz lösen. Insgesamt sind die Emirate sehr entgegenkommend für digital arbeitende Selbständige mit ausreichendem Einkommen.
- Singapur: Kurzfristig: 90 Tage visumfrei für Touristen/Business. Aber Singapur ist sehr streng bei Arbeitsregelungen – jegliche entlohnte Tätigkeit erfordert einen Work Pass. Langfristig: Es gibt kein spezielles Freelancer-Visum. Möglichkeiten wären das EntrePass (für Startup-Gründer mit innovativer Geschäftsidee und Finanzierung) oder reguläre Employment Passes, die jedoch einen Arbeitgeber voraussetzen und hohe Gehaltsanforderungen (~3.500 SGD/Monat Minimum) haben. Für herausragende Fotografen käme evtl. der Personalised Employment Pass oder Tech.Pass in Frage, beides mit strikten Kriterien. Hinweis: Singapur toleriert kein informelles Arbeiten auf Besuchervisum – bereits das Anbieten von Fotoservices könnte Probleme bringen. Für die meisten Freiberufler ist Singapur nur für kurze geschäftliche Aufenthalte geeignet, nicht als einfacher dauerhafter Standort.
- Japan: Kurzfristig: Deutsche können 90 Tage visumfrei nach Japan einreisen (als Touristen oder für geschäftliche Zwecke wie Messen oder Kundenbesuche). Arbeiten für ein Honorar ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Langfristig: Japan hat kein dediziertes Freelancer-Visum. Selbständige Ausländer müssen entweder über das “Business Manager Visa” eine eigene Firma in Japan gründen (Kapitalinvestition mind. 5 Mio. Yen und einen lokalen Angestellten) oder sich anstellen lassen (z. B. Künstler-Visum oder Specialist in Humanities je nach Tätigkeit). Eine Ausnahme für Jüngere bietet das Working Holiday Visum (bis 30 Jahre, 1 Jahr Aufenthalt mit Arbeitsmöglichkeit) – auch deutsche Staatsbürger können so ein Jahr in Japan verbringen und dabei z.B. als Fotograf projektweise arbeiten. Hinweis: Die Sprache und Bürokratie sind erhebliche Hürden in Japan. Ohne Japanischkenntnisse ist es schwierig, Kunden zu akquirieren oder Genehmigungen zu erhalten. Wer jedoch z.B. als Assistent eines japanischen Fotografen arbeiten kann, hätte über ein Kultur-Visum oder befristeten Arbeitsvisum Chancen.
- Südkorea: Kurzfristig: 90 Tage visumfrei für Touristen aus Deutschland. Arbeitsleistungen sind ausgeschlossen. Langfristig: Korea kündigte ein Workcation Visa an, das aber noch nicht umgesetzt ist. Aktuell gibt es für Selbständige kaum spezielle Wege – entweder das D-8 Visum (Geschäftsgründung/Investor) oder Anstellung über E-7 Visum (für Spezialisten mit Firmenangebot). Working Holiday ist auch in Korea für Deutsche (bis 30 J.) verfügbar (1 Jahr, begrenzte Arbeit erlaubt). Hinweis: Korea prüft streng die Visumszwecke – beispielsweise kann bereits professionelle Kameraausrüstung bei Einreise Nachfragen auslösen, ob man beabsichtigt zu arbeiten. Eine transparente Planung mit dem richtigen Visum ist daher wichtig.
- Indien: Kurzfristig: e-Visa für Tourismus oder Geschäftsvisum erforderlich (keine visumfreie Einreise). Auch mit Business E-Visum (Meeting, Tagungen) darf nicht aktiv gegen Honorar gearbeitet werden. Langfristig: Fotografen müssten ein Arbeitsvisum (mit lokalem Vertrag und Jahresgehalt über Mindestsatz) oder ein Journalistenvisum beantragen, falls sie vor Ort für indische Medien arbeiten. Indien hat kein Freelancer-Visum; die Bürokratie ist aufwändig. Hinweis: Da Indien oft Motiv für Fotoreisen ist, sei erwähnt: Selbst bei Workshops kann die Grenze zwischen Tourismus und Arbeit fließend sein – im Zweifel lieber ein offizielles Foto-Journalist Visum beantragen, um Ausrüstung und berufliche Tätigkeit anzugeben.
- Naher Osten (weitere): Israel: visumfrei 90 Tage (keine Arbeitserlaubnis), länger nur mit Arbeitsvisum oder Aliyah (Einwanderung für Juden). Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate (schon behandelt), Katar etc. verlangen alle Visa für Aufenthalte, doch z.B. Saudi-Arabien hat neuerdings eine Touristen-eVisa. Arbeiten ist überall genehmigungspflichtig. Speziell Dubai/Abu Dhabi (VAE) sind hier Vorreiter mit dem genannten Remote-Visum. Andere Golfstaaten prüfen ähnliche Modelle; z.B. Oman und Bahrain haben 2023 ebenfalls Remote-Work-Visa angekündigt. Grundsätzlich gilt in der Region: lokale Arbeitsaufnahme nur mit Sponsor, aber einige bieten Residency für ausländische Freiberufler mit festgelegten Konditionen (meist Einkommensnachweise).
Übersicht Asien: Kurz- und Langzeitarbeit
Land | Kurzfristig (Tourismus/Business) | Langfristig (Visa/Permit) | Besondere Hinweise |
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Thailand | Visumfrei 30–45 Tage (Verlängerung um 30 möglich); keine Arbeit erlaubt. Geschäftsvisum für Meetings möglich, aber Work Permit nötig für Aufträge. | Long-Term Resident Visa bis 10 J. für Remote-Profis, jedoch Einkommenshürde 80k USD/Jahr und Firmen-Anstellung erforderlichthaiconsulatela.thaiembassy.org. Sonst keine Freelancer-Visa; Alternativen: Edu-Visum, Elite Visa. | Arbeit ohne Work Permit illegal (wird streng geahndet). Viele Nomads “arbeiten remote unter dem Radar”. Offizielle Lösung für Freelancer steht aus. |
Malaysia | Visumfrei 90 Tage (Tourist); keine Erwerbstätigkeit. | DE Rantau Nomad Pass 12 Mon. + 12 Mon. (Einkommen ≥ 24k USD/Jahr für digitale Berufe)mdec.my. Berechtigt zu Remote-Arbeit für Ausland; keine lokale Arbeit. | Einfacher Online-Prozess, moderate Gebühr. Attraktiv durch niedrige Lebenshaltungskosten und Englisch als Arbeitssprache. |
Indonesien | 30 Tage Visa-free on arrival; 60 Tage Touristenvisum vorab möglich. Keine Arbeit gestattet. | Offizielles Digital Nomad Visa geplant, noch nicht verfügbar. Derzeit ggf. Second Home Visa (5 Jahre, aber 130k USD Depot nötig) oder soziales Kulturvisum (6 Mon., keine Arbeit). | Bali als Hotspot toleriert informell viele Freelancer, rechtlich aber riskant. Ab 2025 könnte ein Nomad Visa kommen – aktuelle Infos einholen. |
VAE (Dubai) | Visa on Arrival 90 Tage (Tourismus/Business); keine Erwerbsarbeit ohne Visum. | Remote Work Visa für 1 Jahr (Einkommen ≥ 3.500 USD/Monat)visaguide.world, verlängerbar. Alternativ Freelancer-Lizenz mit Residence Visa über Free Zone. | 0% Steuer, hoher Lebensstandard. Medizinische Versicherung Pflicht. Bei Verlängerung jährliche Nachweise (Einkommen) erneut erbringen. |
Singapur | Visumfrei 90 Tage (Tourist/Business); Arbeit nicht erlaubt. | Kein Nomad-Visum. Nur EntrePass (Startup-Gründer, hohe Anforderungen) oder Employment Pass (Jobangebot, hohes Gehalt). Working Holiday (bis 25 J., 6 Mon.) möglich. | Sehr strenge Durchsetzung von Visaregeln. Ohne festen Plan für Firmenstart oder Anstellung schwierig für Freelancer. |
Japan | Visumfrei 90 Tage (Tourist/Business) – keine Arbeit. | Kein Freelancer-Visum. Möglichkeiten: Business Manager Visa (Firma gründen, Investition ~€40k), Working Holiday (bis 30 J., 1 Jahr) oder spezialisiertes Arbeitsvisum mit japanischem Sponsor. | Sprachkenntnisse nahezu erforderlich. Working Holiday beliebt, um Land und Leute kennenzulernen und nebenbei projektweise zu arbeiten. |
Südkorea | Visumfrei 90 Tage (Tourist); Erwerbstätigkeit verboten. | Working Holiday (bis 30 J., 1 Jahr) ermöglicht Jobben. Sonst nur Arbeitsvisa (Sponsoring durch Unternehmen) oder D-8 Investor (Firmenstart). Geplantes Nomad-Visum noch nicht verfügbar. | Hürden ähnlich Japan: ohne lokalen Sponsor keine einfache Lösung. Visumlage kann sich ändern – 2024 war Nomad-Visum in Diskussion. |
Indien | Visumpflicht (Tourist-eVisa od. Business Visum); strikte Trennung, keine Arbeit auf diesen Visa. | Arbeitsvisum erforderlich für jegliche entlohnte Tätigkeit (erfordert Anstellungsvertrag mit Mindestgehalt ~25k USD/Jahr). Journalistenvisum für Medien/Fotoreportagen möglich. | Bürokratisch anspruchsvoll. Empfehlenswert, rechtzeitig mit indischer Botschaft abzuklären, welches Visum für Fotoaufträge nötig ist (ggf. als “Journalist”). |
Israel | Visumfrei 90 Tage (Tourist); Arbeiten nicht erlaubt. | Arbeitsvisum nur mit Jobangebot (Sponsoring) erhältlich. Kein spezielles Selbständigen-Visum. Ausnahme: jüdische Einwanderer erhalten sofortige Arbeitsberechtigung. | Bei Dreharbeiten/Projekten in Israel enge Abstimmung mit Auftraggeber nötig wegen Sicherheit/Genehmigungen (z.B. in bestimmten Gebieten). |
Weitere Golfstaaten | Bsp. Oman, Bahrain: Touristenvisa nötig (teils on arrival). Arbeit nur mit lokaler Sponsor-Firma. | Oman/Bahrain 2023 Ankündigungen für Remote-Worker-Visa (Details in Entwicklung). Katar: WM 2022 führte temporäre Erleichterungen ein, ansonsten strikte Arbeitsvisum-Pflicht. | In der Region bislang primär VAE fortschrittlich. Neuerungen möglich – etwa Saudi-Arabien öffnet sich touristisch, arbeitsrechtlich aber weiterhin restriktiv. |
Ozeanien
In Australien und Neuseeland gelten relativ strenge Einwanderungsbestimmungen, jedoch sind Working Holidays und bestimmte befristete Arbeitsvisa verfügbar, die auch Selbständigen temporäre Tätigkeiten ermöglichen. Kleinere ozeanische Staaten und Pazifikinseln haben teils eigene Regelungen, oft aber begrenzte wirtschaftliche Möglichkeiten für Fremde.
- Australien: Kurzfristig: Deutsche erhalten ein eVisitor-Visum für Australien, gültig bis 3 Monate pro Besuch (Tourismus oder Geschäftsbesuche). Eine Erwerbstätigkeit ist damit nicht erlaubt, außer sehr eingeschränkten Aktivitäten (z. B. Teilnahme an Konferenzen). Langfristig: Für jüngere Fotografen (bis 30 Jahre) ist das Working Holiday Visum (subclass 417) eine Möglichkeit, bis 12 Monate in Australien zu leben und zu arbeiten. Damit kann man auch freiberuflich kurzfristig Jobs annehmen oder Projekte durchführen. Darüber hinaus gibt es kein spezifisches Freelancer-Visum. Selbständige Fachkräfte könnten allenfalls über das Skill Select-System einwandern, wofür jedoch ein Mangelberuf und strikte Qualifikationsnachweise erforderlich sind (Fotograf zählt meist nicht als Mangelberuf). Ein anderer Weg ist das Temporary Skill Shortage Visa (TSS), wofür aber ein Arbeitgeber-Sponsor nötig wäre. Hinweis: Australien kennt noch das Temporary Activity Visa (subclass 408) für kurze spezifische Arbeitsaufenthalte, z. B. im Rahmen kultureller Veranstaltungen, das für Fotografen bei Events eine Option sein kann. Die Visumslandschaft Australiens ändert sich gelegentlich; 2022/23 wurde über neue Mobilitätsprogramme diskutiert (z. B. Spezialvisa für Arbeitsurlauber über 30), aktuell aber noch nicht umgesetzt.
- Neuseeland: Kurzfristig: Deutsche können 90 Tage visumfrei als Touristen einreisen (ETA erforderlich). Auch hier gilt: keine Erwerbstätigkeit ohne entsprechendes Visum. Langfristig: Ähnlich wie Australien bietet Neuseeland ein Working Holiday Visa für Deutsche (bis 30 Jahre, 12 Monate Aufenthalt, mit der Möglichkeit zu arbeiten). Für ältere oder dauerhaft interessierte Selbständige gibt es wenige Optionen – Neuseeland hat ein Entrepreneur Work Visa (setzt jedoch eine erhebliche Investition in ein lokales Geschäft voraus) und strenge Skilled Migrant Regeln. Ein Fotograf könnte über ein Arts/Entertainment Work Visa ins Land kommen, wenn er z.B. an einer lokalen Produktion mitarbeitet (erfordert Sponsor). Hinweis: Neuseeland ist im Jahr 2024 dabei, ein “Green List”-System einzuführen für gesuchte Berufe – künstlerische Berufe sind darin allerdings selten. Entsendungen für Kurzprojekte sind mit Besuchervisum plus Sondergenehmigung möglich, müssen aber individuell beantragt werden.
- Pazifische Inselstaaten: Viele kleinere Staaten wie Fidschi, Samoa, Tonga etc. erlauben Deutschen visumfreie oder visa-on-arrival Aufenthalte (meist 30–90 Tage). Arbeiten ist offiziell nicht gestattet. Einige, wie Palau, experimentieren mit digitalen Aufenthaltsrechten (Palau bietet eine digitale Residency-ID, jedoch kein Aufenthaltsvisum). Keines dieser Länder hat bisher ein spezielles Digital-Nomad-Visum, da die Nachfrage gering und die Infrastruktur begrenzt ist. Für Projekte (z. B. Fotodokumentationen) kann man oft über Sondergenehmigungen mit den Tourismusbehörden zusammenarbeiten. Hinweis: Cookinseln und Niue sind assoziiert mit Neuseeland – hier gelten besondere Einreisebestimmungen, jedoch ebenfalls ohne Arbeitsvisum für Freelancer.
- Australienische Territorien (z.B. Neukaledonien, Französisch-Polynesien) unterliegen den Regeln Frankreichs (französische Überseegebiete) – Einreise visumfrei als EU-Bürger, aber Arbeitsaufnahme formal nur mit französischer Arbeitserlaubnis, was praktisch selten erteilt wird für kurzzeitige Selbständigeinsätze.
Übersicht Ozeanien: Kurz- und Langzeitarbeit
Land | Kurzfristig (Tourismus/Business) | Langfristig (Visa/Permit) | Besondere Hinweise |
---|---|---|---|
Australien | eVisitor bis 3 Monate; Business-Aktivitäten (Meetings) ok, keine Arbeit. | Working Holiday (bis 30 J., 12 Mon., Arbeiten erlaubt). Sonst kein Freelancer-Visum; Dauerhafter Aufenthalt nur über Skilled Migration (für Fotografen kaum zugänglich). | Strenge Kontrollen: bereits umfangreiche Ausrüstung kann Fragen aufwerfen. Arbeiten ohne visum ist ein Ausweisungsgrund. |
Neuseeland | Visumfrei 90 Tage (ETA); no work. | Working Holiday (bis 30 J., 12 Mon.). Alternativ Entrepreneur Visa (hohe Investition) oder Arbeitsvisum mit Sponsoring. | Landschaftlich attraktiv für Fotografen – für lange Aufenthalte aber schwer zugänglich ohne Working Holiday. |
Fiji & Pazifik | Visa-on-Arrival meist 30–90 Tage (touristisch); Arbeiten nicht erlaubt. | Kaum spezielle Visa. Teils Verlängerung vor Ort möglich (z.B. Fiji bis 6 Mon. Touristenaufenthalt). Arbeitserlaubnisse selten erteilt, da lokale Beschäftigung Vorrang hat. | Für Projektaufenthalte Abklärung mit Behörden ratsam (einige Inselstaaten begrüßen Auslandsjournalisten/Filmer, stellen dann temporäre Permits aus). |
Franz. Polynesien | Visumfrei (als Teil Frankreichs) bis 90 Tage; Arbeit ohne Permit illegal. | Für längeren Aufenthalt Arbeitserlaubnis von französischen Behörden nötig (sehr restriktiv). | Als Fotograf am besten über Einladung (z.B. Tourismusbehörde) reisen, um gegebenenfalls Drehgenehmigungen zu erhalten. |
Afrika
In Afrika gibt es sowohl Länder mit visumfreier Kurzaufenthaltsmöglichkeit für Deutsche als auch solche mit Visumspflicht. Die Möglichkeiten zu arbeiten variieren stark: Einige Länder locken gezielt digitale Nomaden mit neuen Visaangeboten, andere haben hohe bürokratische Hürden. Die politische Stabilität und Infrastruktur sollten ebenfalls bedacht werden, da sie Einfluss auf die praktikable Umsetzung einer fotografischen Tätigkeit vor Ort haben.
- Südafrika: Deutsche können 90 Tage visumfrei einreisen. Offiziell ist auf Besuchsstatus keine bezahlte Tätigkeit erlaubt. Langfristig: Im Mai 2024 hat Südafrika ein Remote Work Visa eingeführtfragomen.com. Dieses „Digital Nomad Visa“ ist bis 3 Jahre gültig und richtet sich an ausländische Freelancer oder Angestellte mit Remote-Jobfragomen.comfragomen.com. Voraussetzung ist ein Mindestjahreseinkommen von ca. ZAR 650.000 (umgerechnet ~34.000 USD)ibn.co.za. Visumshalter dürfen in SA wohnen und online für ausländische Arbeitgeber arbeiten; lokale Beschäftigung ist nicht gestattetfragomen.com. Bei Aufenthalten über 6 Monate pro Jahr greift eine Registrierungs- und Steuerpflicht in Südafrikafragomen.comfragomen.com. Hinweis: Das Visum ist neu und die Antragsdetails werden von den Behörden noch präzisiert. Alternativ konnte man bislang als Deutscher auch ohne Visum 90 Tage bleiben, ausreisen und wieder einreisen („Visa Run“), was aber bei Daueraufenthalt keine Rechtssicherheit bietet. Für eine feste Niederlassung wäre sonst ein Business-Visum (mit Investment, hoher Aufwand) oder eine lokale Anstellung nötig.
- Namibia: 90 Tage visumfrei für Deutsche. Fotografieren als Tourist ist problemlos; aber jede entlohnte Tätigkeit erfordert eine Arbeitserlaubnis. Namibia hat (noch) kein spezielles Freelancer-Visum. Wer langfristig arbeiten will, braucht entweder einen lokalen Arbeitgeber, der ein Work Permit sponsort, oder muss z.B. eine eigene Firma gründen und über ein Investor/Business Visum gehen. Da Namibia enge wirtschaftliche Verbindungen zu Deutschland hat, gibt es zwar einige deutsche Auswanderer, doch das Procedere bleibt formal. Hinweis: Für mehrmonatige Projekte kann man gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen, z. B. für Film/Fotoproduktionen via Namibia Film Commission, die temporäre Work Permits vermitteln.
- Kenia: Deutsche erhalten ein E-Visum für Touristen (bis 90 Tage, verlängerbar um weitere 90). Arbeiten ist nur mit genehmigtem Class D Work Permit erlaubt, das ein lokales Jobangebot voraussetzt. Für Selbständige gibt es das Class H Permit (Business Permit), wofür man in Kenia investieren und einen wirtschaftlichen Nutzen nachweisen muss. Digital Nomad spezifische Visa gibt es nicht, allerdings bemüht sich Kenia, Nairobi als Technologiestandort attraktiv zu machen – möglicherweise folgen in Zukunft Freelancer-freundlichere Bestimmungen. Aktuell bleibt jedoch: Kurzfristig maximal 3–6 Monate touristisch vor Ort sein (remote zu arbeiten wird stillschweigend geduldet), langfristig nur mit ordentlicher Arbeitserlaubnis. Hinweis: Kenia hat eine relativ hohe Einkommenssteuer; ohne steuerliche Registrierung sollte man Einkünfte nicht lokal vereinnahmen.
- Mauritius: Mauritius offeriert seit Ende 2020 das “Premium Visa” – faktisch ein Digital Nomad Visum für bis zu 1 Jahr Aufenthalt (verlängerbar). Kurzfristig sind 90 Tage visumfrei möglich. Langfristig: Das Premium Visa kann online beantragt werden, man muss nachweisen, dass man für Auslandskunden arbeitet und über ausreichende Mittel verfügt (Richtwert ~1500 USD/Monat Einkommen für Einzelperson). Mit diesem Visum darf man auf Mauritius leben und remote arbeiten; lokale Anstellungen sind ausgeschlossen. Attraktiv sind die Steuerfreiheit für Auslandseinkommen und das tropische Umfeld. Hinweis: Viele Europäer nutzen Mauritius auch für “Workation”-Aufenthalte im Winterhalbjahr. Die Regierung begrüßt diese Gäste, solange sie keine einheimischen Jobs wegnehmen – entsprechend sind die Auflagen gestaltet.
- Marokko: 90 Tage visumfrei für Deutsche. Offiziell keine Arbeit ohne marokkanische Genehmigung. Ein spezielles Nomad-Visum gibt es bisher nicht; es gibt jedoch Bestrebungen, Remote-Worker anzuziehen. Langfristig: Fotografen könnten eine Carte de Séjour (Aufenthaltsgenehmigung) erhalten, wenn sie z.B. ein Gewerbe vor Ort anmelden oder über ein marokkanisches Unternehmen engagiert werden. In der Praxis bleiben viele digitale Nomaden unter dem Touristenstatus und verlassen alle 3 Monate kurz das Land (Spanien/CEUTA etc.). Hinweis: Marokko toleriert informelle Remote-Arbeit meist, solange keine lokalen Einkünfte erzielt werden. Bei kommerziellen Foto-Projekten (z. B. Filmaufnahmen, Mode-Shootings) ist jedoch eine Drehgenehmigung notwendig, die mit Partnern vor Ort beantragt werden sollte.
- Ägypten: Visum nötig (30 Tage Touristenvisum on arrival für 25 USD oder 90 Tage eVisa). Arbeiten vor Ort erfordert eine Arbeitserlaubnis, die schwierig zu bekommen ist (lokaler Sponsor, Sicherheitschecks). Es gibt kein Freelancer-Visum. Für längere Präsenz kann unter Umständen ein Residency Visa für Ausländer beantragt werden (z.B. via Immobilienkauf oder Heirat), was aber kein Arbeitsrecht umfasst. Fotografen, die in Ägypten Shootings planen, sollten idealerweise mit einer ägyptischen Organisation kooperieren, die offizielle Genehmigungen einholt. Hinweis: Gewerbliches Fotografieren an historischen Stätten erfordert spezielle Permits. Ohne gültiges Arbeitsvisum kann Ausrüstung bei der Einreise vom Zoll hinterfragt werden (Carnet ATA empfehlenswert).
- Weitere Länder: Ruanda und Ghana haben medienfreundliche Politik, aber erwarten offizielle Visa für Arbeit. Seychellen haben 2021 ein Workation Program gestartet (bis 1 Jahr Aufenthalt für Remote-Worker, mit Nachweis von Buchungen etc.), um digitale Nomaden ins Land zu holen – ähnlich Mauritius, aber weniger formal (hauptsache man investiert in lokale Unterkunft). Kap Verde (Cabo Verde) bietet seit 2021 ein Remote Working Cabo Verde-Programm: ein 6-Monate-Visum, verlängerbar um weitere 6 Monatevisit-caboverde.com, für das man ausreichend finanzielle Mittel nachweisen muss. Dies ist besonders für Europäer interessant, da Kap Verde nur wenige Flugstunden entfernt ist. Generell öffnen sich einzelne afrikanische Staaten zunehmend für Freiberufler, aber es bleibt wichtig, individuell die genauen Bedingungen zu prüfen, da Aktualisierungen häufig vorkommen.
Übersicht Afrika: Kurz- und Langzeitarbeit
Land | Kurzfristig (Tourismus/Business) | Langfristig (Visa/Permit) | Besondere Hinweise |
---|---|---|---|
Südafrika | Visumfrei 90 Tage; offizielle Geschäftstreffen ok, keine Beschäftigung. | Digital Nomad Visa bis 3 Jahre seit 2024fragomen.com (Einkommen ≥ ~34k USD/Jahr, Remote-Job)ibn.co.za. Alternativ: Business-Visum (Investition ~2,5 Mio ZAR) oder klassisches Work Permit mit Jobangebot. | Neu eingeführtes Nomad-Visum erfordert Registrierung beim Finanzamt ab 6 Monaten Aufenthaltfragomen.com. Zuvor war 90-Tage-“Visa-Run” üblich, nun gibt es legale Option. |
Namibia | Visumfrei 90 Tage; keine Erwerbstätigkeit. | Kein spezielles Visum; ggf. befristete Arbeitserlaubnis für Projekte oder Residence Permit bei Firmengründung/Investition. | Deutsche Firmen vor Ort können Secondments erleichtern. Bei Naturfotografie in Schutzgebieten Genehmigungen der Behörden nötig. |
Kenia | E-Visum 90 Tage (verlängerbar); keine Arbeit. | Class D Work Permit (mit lokalem Arbeitgeber) oder Class H (Selbständiger mit Investment) nötig. Kein Nomad-Visum. | Remote-Arbeit stillschweigend geduldet, aber offizielle Linie erfordert Permit. Aufwand/Nutzen abwägen. |
Mauritius | Visumfrei 90 Tage. | Premium Visa bis 1 Jahr (verlängerbar) für Remote Worker; Einkommensnachweis erforderlich (ca. 1500 USD/Monat). | Einfache Online-Beantragung, schnelle Bewilligung. Keine lokale Steuer auf Auslandseinkünftenurall.co. Beliebt für Überwintern. |
Marokko | Visumfrei 90 Tage; geschäftliche Treffen möglich, aber entlohnte Tätigkeit nicht erlaubt. | Residence Permit bei Nachweis von Gründen (Job/Investition) möglich, doch komplex. Kein Nomad-Visum vorhanden (Stand 2025). | Regelmäßige Visa-Runs nötig bei Langzeitaufenthalt. Größere Foto/Film-Projekte erfordern Ministeriums-Genehmigung. |
Ägypten | Touristenvisum 30 Tage (on arrival) oder 90 Tage (eVisa); Business-Visa für Meetings erhältlich. | Arbeitsvisum schwer erhältlich (Aufwand, lokaler Sponsor). Langfristiger Aufenthalt meist nur über Sonderfälle (Heirat, Investment) ohne Arbeitsrecht. | Sensible Region: Drohnennutzung verboten ohne Erlaubnis, professionelle Kameraausrüstung kann Kontrollbedarf wecken. |
Seychellen | Visumfrei 90 Tage; reiner Tourismus (Arbeiten offiziell nicht erlaubt). | Workation Program bis 12 Monate (für Remote Worker, Nachweis von Unterkunft und Einkommen erforderlich). | Ähnlich Mauritius vom Prinzip – zielt auf längere touristische Aufenthalte mit Remote-Work ab. Entspannte Umsetzung, aber hohe Lebenshaltungskosten. |
Kap Verde | Visumfrei 30 Tage (verlängerbar); Businesszwecke begrenzt möglich. | Remote Worker Visa 6 Monate + 6 Monate verlängerbarvisit-caboverde.com, mit Einkommens-/Sicherheitsnachweis und Krankenversicherung. | Gilt als eines der wenigen afrikanischen Nomad-Visa. Relativ unkompliziert, Antrag online möglich. Internetinfrastruktur auf den Hauptinseln ausreichend. |
Ghana/Ruanda | Visumpflicht (Ghana) / visumfrei 90 Tage (Ruanda); keine Arbeit auf Besuchervisum. | Ghana: Work Permit nur mit lokaler Firma; Ruanda: strebt IT-Nomaden an, bietet aber (noch) kein spezielles Visum – Aufenthaltsverlängerung möglich. | Ruanda sehr sicheres Land mit moderner Infrastruktur, könnte für Afrikaportfolios interessant sein – bei Langzeitplänen Regierungskontakte nutzen. |
Fazit: Für deutsche Fotografen bestehen kurzfristig in vielen Ländern visa- oder visumsfreie Möglichkeiten, um Projekte umzusetzen – jedoch ist dabei zu beachten, dass jede entlohnte Arbeit oft formal eine Arbeitserlaubnis erfordert, auch wenn man nur wenige Tage vor Ort ist. Langfristig gibt es vermehrt speziell auf Selbständige und digitale Nomaden zugeschnittene Visa (insbesondere in attraktiven Destinationen Europas, Lateinamerikas, Asiens und Afrikas). Diese haben meist Einkommensnachweise als Hauptkriterium und erlauben das Arbeiten für ausländische Auftraggeber steuerbegünstigt im Gastland. Europa bietet Deutschen dank EU-Recht die einfachsten Bedingungen. Außerhalb Europas sollte man frühzeitig die jeweiligen Visaprogramme prüfen (oft bieten offizielle Regierungswebsites und Auswärtige-Ämter aktuelle Informationen) und alle Sonderauflagen (Krankenversicherung, Registrierungen, Steuerfragen) beachten, um rechtlich abgesichert im Ausland als Fotograf arbeiten zu können.
Quellenangaben
Nicht-EU-Bürger – Europäische Kommission
https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/moving-working-europe/working-another-eu-country/non-eu-nationals_deNicht-EU-Bürger – Europäische Kommissionhttps://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/moving-working-europe/working-another-eu-country/non-eu-nationals_deVisiting the UK as a creative professional from a non-visa national country – GOV.UKhttps://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-as-a-creative-professional-from-a-non-visa-national-countryVisiting the UK as a creative professional from a non-visa national country – GOV.UKhttps://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-as-a-creative-professional-from-a-non-visa-national-countryTürkei: Reise- und Sicherheitshinweise – Auswärtiges Amthttps://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tuerkeisicherheit-201962Georgia International Travel Informationhttps://travel.state.gov/content/travel/en/international-travel/International-Travel-Country-Information-Pages/Georgia.htmlDo You Need a Photographer Visa for the USA? | NNU Immigrationhttps://www.nnuimmigration.com/photographer-visa-usa/Do You Need a Photographer Visa for the USA? | NNU Immigrationhttps://www.nnuimmigration.com/photographer-visa-usa/Do You Need a Photographer Visa for the USA? | NNU Immigrationhttps://www.nnuimmigration.com/photographer-visa-usa/Do You Need a Photographer Visa for the USA? | NNU Immigrationhttps://www.nnuimmigration.com/photographer-visa-usa/Do You Need a Photographer Visa for the USA? | NNU Immigrationhttps://www.nnuimmigration.com/photographer-visa-usa/Canada’s Self-Employed Persons Immigration Program | Canadavisa.comhttps://www.canadavisa.com/canada-immigration-self-employed.htmlCanada’s Self-Employed Persons Immigration Program | Canadavisa.comhttps://www.canadavisa.com/canada-immigration-self-employed.htmlMexico Digital Nomad Visa Alternative: The Temporary Resident Visa | Bright!Tax Expat Tax Serviceshttps://brighttax.com/blog/mexico-digital-nomad-visa-alternative/Mexico Digital Nomad Visa Alternative: The Temporary Resident Visa | Bright!Tax Expat Tax Serviceshttps://brighttax.com/blog/mexico-digital-nomad-visa-alternative/Mexico Digital Nomad Visa Alternative: The Temporary Resident Visa | Bright!Tax Expat Tax Serviceshttps://brighttax.com/blog/mexico-digital-nomad-visa-alternative/Mexico Digital Nomad Visa Alternative: The Temporary Resident Visa | Bright!Tax Expat Tax Serviceshttps://brighttax.com/blog/mexico-digital-nomad-visa-alternative/Digital Nomads: Live and Work – Visit Costa Ricahttps://www.visitcostarica.com/digital-nomadsDigital Nomads Requirements – Visit Costa Ricahttps://www.visitcostarica.com/digital-nomads/requirementsLong-Term Resident Visa (LTR Visa) -https://thaiconsulatela.thaiembassy.org/en/publicservice/long-term-resident-visa-ltr-visaLong-Term Resident Visa (LTR Visa) -https://thaiconsulatela.thaiembassy.org/en/publicservice/long-term-resident-visa-ltr-visaDE Rantau – Foreign | MDEChttps://mdec.my/derantau/foreignDubai Digital Nomad Visa – Work Remotely from Dubaihttps://visaguide.world/digital-nomad-visa/dubai/South Africa: Digital Nomad Visa Implemented, Further Details Forthcoming | Fragomen, Del Rey, Bernsen & Loewy LLPhttps://www.fragomen.com/insights/south-africa-digital-nomad-visa-implemented-further-details-forthcoming.htmlSouth Africa: Digital Nomad Visa Implemented, Further Details Forthcoming | Fragomen, Del Rey, Bernsen & Loewy LLPhttps://www.fragomen.com/insights/south-africa-digital-nomad-visa-implemented-further-details-forthcoming.htmlSouth Africa: Digital Nomad Visa Implemented, Further Details Forthcoming | Fragomen, Del Rey, Bernsen & Loewy LLPhttps://www.fragomen.com/insights/south-africa-digital-nomad-visa-implemented-further-details-forthcoming.htmlSouth Africa Digital Nomad Visa Application: IBN Immigrationhttps://www.ibn.co.za/south-africa/digital-nomad-visa/South Africa: Digital Nomad Visa Implemented, Further Details Forthcoming | Fragomen, Del Rey, Bernsen & Loewy LLPhttps://www.fragomen.com/insights/south-africa-digital-nomad-visa-implemented-further-details-forthcoming.htmlSouth Africa: Digital Nomad Visa Implemented, Further Details Forthcoming | Fragomen, Del Rey, Bernsen & Loewy LLPhttps://www.fragomen.com/insights/south-africa-digital-nomad-visa-implemented-further-details-forthcoming.htmlSouth Africa: Digital Nomad Visa Implemented, Further Details Forthcoming | Fragomen, Del Rey, Bernsen & Loewy LLPhttps://www.fragomen.com/insights/south-africa-digital-nomad-visa-implemented-further-details-forthcoming.htmlRemote working Program in Cabo Verdehttps://www.visit-caboverde.com/en/remote-workingWhat You Need to Know About the Mauritius Digital Nomad Visahttps://www.nurall.co/blog/mauritius
Alle Quellen
employme…ec.europagovauswaertiges-amttravel.statennuimmigrationcanadavisabrighttaxvisitcostaricathaicons…aiembassymdecvisaguidefragomenibn.covisit-caboverdenurall