Checkliste Impressum für Pflegedienst: Pflichtangaben und Abmahnfallen

Fehlendes oder falsches Impressum bei Pflegediensten: Risiken, Beispiele und Lösungen

Impressum für Pflegedienste: Häufige Fehler, Beispiele, Checkliste

Fehlendes oder falsches Impressum bei Pflegediensten: Risiken, Beispiele und Checkliste

Lesezeit: 6–8 Minuten • Aktualisiert: 26.09.2025

Ein Impressum Pflegedienst ist Pflicht – und doch machen viele Anbieter gravierende Fehler. Fehlen Name, Anschrift oder Aufsichtsbehörde, drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust. Ein Impressum ist kein Nice-to-have, sondern gesetzliche Pflicht. In der Pflegebranche kommt ein Punkt dazu: Vertrauen. Angehörige und Bewerber wollen klar erkennen, wer verantwortlich ist. Fehlen Pflichtangaben oder sind sie falsch, wirkt die Seite unprofessionell – und Abmahnungen werden wahrscheinlicher.

Kernbotschaft: Jede geschäftliche Website braucht ein vollständiges, aktuelles Impressum – sichtbar verlinkt und von jeder Unterseite erreichbar.

Typische Fehler, die mir bei Pflegediensten auffallen

1) Abkürzungen statt Namen

Initialen sind keine Personenangabe. Beispiel: „S.A.“ oder „M.H.“ im Impressum. Das ist rechtlich unbrauchbar. Es braucht den vollständigen Vor- und Nachnamen der verantwortlichen Person (z. B. Geschäftsführung oder Inhaber).

2) Keine ladungsfähige Anschrift

Postfach genügt nicht. Erforderlich sind Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Auch bei rein ambulanten Diensten.

3) Rechtsform und Register fehlen

Bei GmbH/UG/gGmbH müssen Rechtsform, Registergericht und Registernummer genannt werden – plus vertretungsberechtigte Person.

4) Nur Kontaktformular

Ein Formular ist okay – aber zusätzlich braucht es mindestens eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.

5) Veraltete Daten

Umzug? Neue Geschäftsführung? Gesellschaftswechsel? Sofort im Impressum aktualisieren, sonst drohen Kosten und Vertrauensverlust.

Praxisbeispiele: falsch vs. richtig

Falsch

Impressum: S.A. Pflegedienst, Postfach 123, 67000 Musterstadt, Kontakt nur per Formular.

Richtig

Sonnenschein Pflege gGmbH, Musterstraße 12, 67059 Ludwigshafen
Geschäftsführung: Sabine Müller
Telefon: 0621 123456 • E-Mail: info@sonnenschein-pflege.de
Handelsregister: Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 12345
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
USt-ID (falls vorhanden): DE123456789

Checkliste: Was muss ins Impressum?

  • Vollständiger Name des Unternehmens inkl. Rechtsform (z. B. Pflegedienst XY gGmbH)
  • Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Kontakt: Telefon und E-Mail (Formular allein reicht nicht)
  • Vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführung, Inhaber)
  • Registergericht und Registernummer (bei GmbH/UG/gGmbH/Verein/Genossenschaft)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (regional zuständiges Gesundheitsamt/Landesbehörde)
  • USt-ID (falls vorhanden) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Berufsrechtliche Regelungen/Verbandszugehörigkeiten (falls relevant)
  • Aktualität sicherstellen: Änderungen sofort einpflegen

Warum Sauberkeit im Impressum Bewerbern und Angehörigen hilft

Ein vollständiges Impressum signalisiert Sorgfalt, Verantwortung und Erreichbarkeit. Zusammen mit klaren Texten, aktuellen Infos und professionellen Fotos entsteht ein seriöser Gesamteindruck – wichtig für Anfragen und Recruiting.

FAQ: Kurz und klar

Braucht ein kleiner ambulanter Dienst ein Impressum?

Ja. Jede geschäftliche Website benötigt ein Impressum – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wo muss der Link „Impressum“ hin?

Sichtbar in der Navigation oder im Footer, von jeder Unterseite aus erreichbar.

Reicht ein Kontaktformular?

Nein. Es braucht zusätzlich eine E-Mail-Adresse und eine ladungsfähige Postanschrift.

Welche Behörde ist anzugeben?

Die lokal zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. Gesundheitsamt), nicht nur ein Ministerium auf Landesebene.

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