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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit Ulrich Roth Fotografie bei professionellen Bildproduktionen im unternehmerischen Kontext.
Die nachfolgenden Regelungen gelten für fotografische Leistungen, Bildproduktionen, Bildbearbeitungen, Bildlizenzen und damit verbundene Dienstleistungen für Unternehmen, Institutionen, Agenturen, Verbände, Körperschaften und sonstige gewerbliche Auftraggeber. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ulrich Roth Fotografie, nachfolgend „Fotograf“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber über fotografische Leistungen, Bildproduktionen, Bildbearbeitungen, Bildlizenzen und damit verbundene Dienstleistungen.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Individuelle Leistungsbeschreibungen und Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang.
Leistungsumfang und Bildauswahl
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
Bestandteil des Auftrags sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Die Auswahl der zu liefernden Aufnahmen erfolgt durch den Fotografen nach technischen, gestalterischen und qualitativen Kriterien, sofern keine andere Auswahlform vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während der Produktion entstandener Aufnahmen besteht nicht. Dies gilt auch für Testaufnahmen, Dubletten, technisch oder gestalterisch verworfene Aufnahmen und nicht ausgewählte Bildvarianten.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören folgende Leistungen nicht zum vereinbarten Leistungsumfang:
- Herausgabe unbearbeiteter Aufnahmen, RAW-Dateien oder Kamerarohdaten
- Herausgabe offener Arbeitsdateien, Photoshop-Dateien oder Capture-One-Sessions
- umfangreiche Beautyretuschen, Freisteller, Montagen oder Composings
- unbegrenzte Korrektur- und Änderungsrunden
- grafische Gestaltung, Layout, Text, Druck oder Übersetzung
- Einholung behördlicher Genehmigungen oder Personenfreigaben
- zusätzliche Dateiformate oder Sonderexporte außerhalb der Vereinbarung
Nachträglich gewünschte oder aufgrund geänderter Anforderungen erforderliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform bestätigt, einen Auftrag verbindlich erteilt oder der Fotograf mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.
Grundlage des Vertrags sind das jeweilige Angebot, die darin enthaltene Leistungsbeschreibung, die vereinbarten Nutzungsrechte und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben des Auftraggebers zu Motiven, Personenanzahl, Aufnahmeorten, Terminen, Nutzungszwecken und organisatorischen Voraussetzungen bilden die Grundlage der Kalkulation.
Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder nach einem zuvor vereinbarten Honorar berechnet.
Durchführung und Gestaltung
Der Fotograf führt den Auftrag nach professionellen fotografischen Standards und auf Grundlage der im Angebot beschriebenen Zielsetzung aus.
Soweit keine konkreten und verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden, entscheidet der Fotograf nach fachlichem und gestalterischem Ermessen über Lichtführung, Kameratechnik, Perspektive, Bildaufbau, Aufnahmezeitpunkt, Motivauswahl, Bildstil und technische Umsetzung.
Eine bestimmte Aufnahme, Bildwirkung oder gestalterische Ausführung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Vorgabe vereinbart wurde.
Der Fotograf ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Assistenten, Mitarbeiter und externe Dienstleister einzusetzen.
Der Auftraggeber benennt bei Bedarf einen vertretungs- und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der während der Produktion organisatorische Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.
Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber unterstützt den Fotografen bei der Durchführung des Auftrags und schafft rechtzeitig alle organisatorischen, rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.
- Bereitstellung eines vollständigen Briefings und eines realistischen Zeitplans
- Benennung eines vertretungs- und entscheidungsbefugten Ansprechpartners
- rechtzeitiger Zugang zu den vereinbarten Aufnahmeorten und Räumen
- Information und Organisation der zu fotografierenden Personen
- Einholung datenschutzkonformer Einwilligungen bei Personenaufnahmen
- Klärung von Hausrecht, Fotorecht, Zugangsrecht und Aufnahmegenehmigungen
- Information über Sicherheitsvorschriften und betriebliche Besonderheiten
- Bereitstellung vereinbarter Produkte, Räume, Fahrzeuge oder anderer Motive
Verzögerungen und Mehraufwendungen, die durch fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Wartezeiten, zusätzliche Aufnahmezeiten, weitere Anfahrten und sonstiger Mehraufwand können gesondert berechnet werden. Die vereinbarte Produktionszeit verlängert sich nicht automatisch.
Bildbearbeitung
Sämtliche zur Auslieferung ausgewählten Aufnahmen werden im vereinbarten Umfang professionell bearbeitet.
Die übliche Grundbearbeitung umfasst insbesondere Anpassungen von Belichtung, Farbe, Weißabgleich, Kontrast, Ausschnitt, Schärfe und Tonwerten im fotografischen Stil des Fotografen.
Art und Umfang der Bearbeitung liegen im fachlichen und gestalterischen Ermessen des Fotografen, sofern kein bestimmter Bearbeitungsstil ausdrücklich vereinbart wurde.
Aufwendige Hautretuschen, Montagen, Freisteller, Composings, Objektentfernungen, generative Bildveränderungen und sonstige Bearbeitungen außerhalb der üblichen Grundbearbeitung werden gesondert berechnet.
Geschmackliche Abweichungen, die dem vereinbarten fotografischen Stil entsprechen, begründen keinen Mangel.
Vergütung, Reisekosten und Zahlung
Es gilt die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.
Das vereinbarte Honorar umfasst ausschließlich die im Angebot beschriebenen Leistungen und Nutzungsrechte.
Zusätzlicher Aufwand wird gesondert berechnet. Dies betrifft insbesondere:
- zusätzliche Aufnahme- oder Anwesenheitszeiten
- Wartezeiten und produktionsbedingte Unterbrechungen
- zusätzliche Anfahrten und nachträgliche Aufnahmetermine
- weitere Bildbearbeitungen oder Änderungswünsche
- zusätzliche Datenexporte und Dateiformate
- Erweiterungen der vereinbarten Nutzungsrechte
- Expressbearbeitung oder verkürzte Lieferfristen
Projektbezogene Reisekosten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Mautgebühren, Übernachtungskosten, Genehmigungen, Studiomieten, Modelle, Visagisten, Stylisten, Assistenten, Requisiten, Versandkosten und sonstige Fremdleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als Pauschale oder Inklusivleistung ausgewiesen sind.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Der Fotograf ist berechtigt, vor Produktionsbeginn eine angemessene Vorauszahlung oder bei umfangreichen und längerfristigen Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Terminverschiebung und Stornierung
Vereinbarte Produktionstermine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Termin ab oder verschiebt er ihn aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, können folgende pauschalierte Ausfallhonorare berechnet werden:
- mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei
- 14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 30 Prozent des vereinbarten Honorars
- 7 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 60 Prozent des vereinbarten Honorars
- weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 80 Prozent des vereinbarten Honorars
- am Produktionstag oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Studios, Reisebuchungen, Übernachtungen, Genehmigungen, Assistenten, Modelle oder Visagisten, sind zusätzlich vollständig zu erstatten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
Wird ein abgesagter Termin einvernehmlich verschoben, kann der Fotograf das Ausfallhonorar ganz oder teilweise auf den Ersatztermin anrechnen. Ein Anspruch auf Anrechnung besteht nicht.
Krankheit, Wetter und höhere Gewalt
Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, schwerer Krankheit, Unfall, Naturereignissen, extremer Witterung oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bemühen sich beide Vertragsparteien um einen angemessenen Ersatztermin.
Bei Außen-, Architektur-, Industrie-, Baustellen- und Drohnenaufnahmen entscheidet der Fotograf unter Berücksichtigung von Sicherheit, Wetter, Licht, Genehmigungslage und technischer Durchführbarkeit, ob die Produktion wie geplant stattfinden kann.
Ist eine Durchführung aus Sicherheitsgründen oder wegen fehlender behördlicher beziehungsweise betrieblicher Freigaben nicht vertretbar, kann der Termin verschoben oder der Leistungsumfang angepasst werden.
Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten bleiben vom Auftraggeber zu tragen, sofern der Fotograf den Ausfall nicht zu vertreten hat.
Lieferung und Prüfung
Die Lieferung erfolgt in der im Angebot vereinbarten Form, insbesondere über eine Online-Galerie, einen Downloadlink, einen Datenträger oder einen anderen vereinbarten Übertragungsweg.
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin vereinbart wurden.
Verzögert sich die Lieferung aufgrund unvorhersehbarer und vom Fotografen nicht zu vertretender Umstände, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Der Auftraggeber hat die gelieferten Bilddaten nach Bereitstellung zeitnah zu prüfen. Offensichtliche technische Mängel sollen innerhalb von zehn Werktagen in Textform mitgeteilt werden.
Verdeckte Mängel können auch nach Ablauf dieser Frist angezeigt werden. Geschmackliche Abweichungen, die dem vereinbarten fotografischen Stil entsprechen, stellen keinen Mangel dar.
Archivierung und Datensicherung
Der Fotograf bewahrt die ausgelieferten Bilddaten freiwillig für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Lieferung auf.
Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder erneute Bereitstellung besteht nicht. Nach Ablauf des Zeitraums können die Daten ohne vorherige Ankündigung gelöscht werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bilddaten nach Erhalt selbst zu sichern und geeignete Datensicherungen anzulegen.
Eine spätere Wiederbereitstellung noch vorhandener Daten kann nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand berechnet werden.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Fotograf bleibt Urheber der im Rahmen des Auftrags geschaffenen Fotografien und sonstigen visuellen Werke. Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich festgelegten Nutzungsrechte.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine eigene Unternehmenskommunikation und den vereinbarten Zweck.
Die erlaubten Nutzungsarten richten sich nach dem jeweiligen Angebot und können insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Unternehmenswebseiten und eigene Landingpages
- eigene Social-Media-Kanäle
- Unternehmensprofile und Arbeitgeberprofile
- Recruiting, Employer Branding und Stellenanzeigen
- Broschüren, Flyer, Präsentationen und Geschäftsberichte
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers
- Messeauftritte und interne Unternehmenskommunikation
- bezahlte Werbung, sofern diese im Angebot eingeschlossen wurde
Nutzungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen und können zusätzlich vergütungspflichtig sein.
Ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivität, Branchenschutz, Sperrfristen sowie zeitlich, räumlich oder inhaltlich erweiterte Nutzungsrechte müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Sämtliche Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Begleichung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag wirksam.
Agenturen, Konzerne und Dritte
Der Auftraggeber darf die gelieferten Dateien an von ihm beauftragte Werbeagenturen, Grafikbüros, Druckereien, Webagenturen und vergleichbare Dienstleister weitergeben, soweit dies ausschließlich der Umsetzung des vereinbarten Nutzungszwecks dient.
Diese Dienstleister erwerben keine eigenen Nutzungsrechte. Eine Nutzung für eigene Werbung, Portfolios, andere Kunden, Datenbanken, Bildarchive oder sonstige eigene Zwecke ist nicht gestattet.
Nutzungsrechte gelten grundsätzlich nur für den im Angebot bezeichneten Auftraggeber.
Eine Nutzung durch Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Schwesterunternehmen, Holdinggesellschaften, Franchiseunternehmen, Kooperationspartner oder sonstige rechtlich selbstständige Unternehmen ist nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eindeutig aus dem Angebot ergibt.
Eine Weiterlizenzierung, ein Verkauf oder eine entgeltliche beziehungsweise unentgeltliche Überlassung an sonstige Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
Bearbeitung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf die gelieferten Dateien technisch an den vereinbarten Verwendungszweck anpassen.
Zulässig sind insbesondere Änderungen von Größe, Auflösung, Dateiformat und Bildausschnitt sowie technisch erforderliche Anpassungen für Druck, Website, Präsentationen und soziale Netzwerke.
Nicht zulässig sind ohne vorherige Zustimmung des Fotografen wesentliche Veränderungen der Bildwirkung, starke Farbveränderungen, verfälschende Filter, Fotomontagen, Composings, das Hinzufügen oder Entfernen wesentlicher Bildbestandteile sowie Veränderungen, die den Ruf oder die fachliche Wahrnehmung des Fotografen beeinträchtigen können.
Nutzung künstlicher Intelligenz
Die gelieferten Bilddateien dürfen ohne vorherige Zustimmung des Fotografen nicht zum Training, zur Entwicklung oder zur Verbesserung generativer KI- oder Machine-Learning-Systeme verwendet oder hierfür an Dritte weitergegeben werden.
Ohne vorherige Zustimmung dürfen die gelieferten Bilder nicht als Ausgangsmaterial für die Erzeugung neuer generativer Bildwerke, synthetischer Personen, veränderter Unternehmensdarstellungen oder vergleichbarer abgeleiteter Inhalte verwendet werden.
Zulässig bleiben technische Bildoptimierungen wie Rauschreduzierung, Schärfung, Belichtungs- und Farbkorrekturen, Objektivkorrekturen, Freistellungen sowie vergleichbare unterstützende Funktionen, sofern sie Charakter und Aussage des Bildes nicht wesentlich verändern.
Metadaten und Urheberbenennung
In den Bilddateien enthaltene IPTC-, EXIF-, Copyright- und sonstige Metadaten dürfen nicht gezielt entfernt oder verändert werden, um die Urheberschaft zu verschleiern oder eingeräumte Nutzungsrechte zu umgehen.
Ein technisch bedingter Verlust von Metadaten durch Websites, Social-Media-Plattformen, Content-Management-Systeme, Bildbearbeitungsprogramme oder andere übliche Ausgabeverfahren stellt keinen Verstoß dar.
Eine Urheberbenennung ist nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Angebot vereinbart wurde oder bei der konkreten Nutzung branchenüblich und zumutbar ist.
Bei redaktionellen Veröffentlichungen und Presseverwendungen soll, soweit technisch und redaktionell möglich, der Urhebervermerk „© Ulrich Roth Fotografie“ verwendet werden.
Eigenwerbung und Referenznutzung
Der Fotograf darf ausgewählte, bereits veröffentlichte Aufnahmen aus dem Auftrag als Referenz für die eigene berufliche Tätigkeit verwenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen, Persönlichkeitsrechte oder datenschutzrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
Die Referenznutzung kann insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen, sozialen Netzwerken, Wettbewerben, Ausstellungen, Vorträgen und im Rahmen der Eigenwerbung erfolgen.
Bei vertraulichen Betriebsbereichen, noch nicht veröffentlichten Produkten, internen Kampagnen, Geschäftsgeheimnissen oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen erfolgt keine Referenznutzung ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers.
Wurde im Angebot ausdrücklich Vertraulichkeit oder ein Ausschluss der Referenznutzung vereinbart, verwendet der Fotograf das betreffende Material nicht für eigene Werbezwecke.
Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Durchführung des Auftrags und die von ihm vorgesehene Nutzung der Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzt, soweit die Prüfung oder Einholung entsprechender Rechte nicht ausdrücklich vom Fotografen übernommen wurde.
Dies betrifft insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Markenrechte, Designrechte, Urheberrechte, Eigentumsrechte, Hausrechte und sonstige Aufnahme- oder Veröffentlichungsgenehmigungen.
Stellt der Auftraggeber Logos, Texte, Grafiken, Vorlagen, Bildmaterial oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, dass er über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte verfügt.
Der Auftraggeber stellt den Fotografen von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Fotograf die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber vorgenommenen Verwendung der Bilder übernimmt der Fotograf keine Haftung, soweit eine entsprechende rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags war.
Der Fotograf haftet nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die er nicht zu vertreten hat.
Für Farb-, Helligkeits- oder Qualitätsabweichungen, die durch nicht kalibrierte Monitore, Mobilgeräte, Druckverfahren, Papierarten, Fremdlabore, Plattformkompressionen oder andere Ausgabemedien entstehen, übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Nach ordnungsgemäßer Übergabe liegt die Verantwortung für Archivierung, Datensicherung und vertragsgemäße Verwendung der Bilddateien beim Auftraggeber.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, interne Produktionsabläufe und nicht veröffentlichte Inhalte der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Ulrich Roth Fotografie.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Ulrich Roth Fotografie, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Ulrich Roth Fotografie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.