DSGVO · Mitarbeiterfotos · Vorlage
Mitarbeiterfotos DSGVO: Einverständniserklärung Vorlage für Unternehmen
Bevor Mitarbeiterfotos auf Website, LinkedIn, Social Media oder in Broschüren erscheinen, braucht es eine saubere rechtliche Grundlage. Hier finden Sie die praxisnahe Vorlage – als Text zum Nachlesen oder direkt als bearbeitbares Word-Dokument.
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Vorlage als fertiges Word-Dokument erhalten
Statt den Text manuell zu übertragen: Ich schicke Ihnen die Einverständniserklärung als bearbeitbares Word-Dokument direkt per E-Mail zu – fertig zum Anpassen an Ihr Unternehmen.
Warum Mitarbeiterfotos unter die DSGVO fallen
Ein Mitarbeiterfoto zeigt nicht nur ein Gesicht. Es zeigt eine identifizierbare Person. Damit handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Das gilt für klassische Porträtfotos, Teamfotos, Fotos am Arbeitsplatz, Gruppenbilder, Recruiting-Bilder und Behind-the-Scenes-Motive.
Die DSGVO ist nicht erst bei der Veröffentlichung relevant. Schon die Aufnahme, Auswahl, Speicherung, Bearbeitung und Weitergabe der Bilder kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten sein.
Besonders sensibel wird es, wenn die Fotos öffentlich erscheinen, zum Beispiel auf:
- Teamseite auf der Unternehmenswebsite
- LinkedIn-Unternehmensseite
- Instagram, Facebook oder andere Social-Media-Kanäle
- Pressemitteilungen
- Printbroschüren und Flyer
- Recruiting-Kampagnen
- Interne Mitarbeiterprofile
- Intranet und Unternehmenspräsentationen
Braucht man für Mitarbeiterfotos immer eine Einverständniserklärung?
Für öffentlich genutzte Mitarbeiterfotos ist eine Einverständniserklärung fast immer der sauberste Weg. Das gilt besonders, wenn das Foto nicht zwingend für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist, sondern für Außendarstellung, Marketing oder Arbeitgebermarke genutzt wird.
Ein Unternehmen sollte vor der Aufnahme und Veröffentlichung klar regeln, wofür die Bilder verwendet werden dürfen. Eine pauschale Formulierung wie „Wir dürfen die Fotos nutzen“ ist zu ungenau. Besser ist eine konkrete Einwilligung mit Nutzungszwecken, Kanälen, Widerrufshinweis und Ansprechpartner.
Wichtig: Die Einwilligung muss freiwillig sein. Mitarbeiter dürfen nicht den Eindruck haben, dass ihnen Nachteile entstehen, wenn sie keine Veröffentlichung ihrer Bilder wünschen.
Was muss in einer Einverständniserklärung für Mitarbeiterfotos stehen?
Eine brauchbare Einverständniserklärung sollte nicht kompliziert sein. Sie muss aber klar genug sein, damit Mitarbeiter verstehen, wozu sie zustimmen. Diese Punkte sollten enthalten sein:
- Name des Unternehmens
- Name des Mitarbeiters
- Zweck der Fotoaufnahme
- Konkrete Verwendungsbereiche
- Angabe der Kanäle, zum Beispiel Website, Social Media, Print, Presse
- Hinweis auf Freiwilligkeit
- Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit
- Information, an wen der Widerruf gerichtet werden kann
- Datum und Unterschrift
Vorlage: Einverständniserklärung für Mitarbeiterfotos
Die folgende Vorlage kann als Ausgangspunkt verwendet und an das eigene Unternehmen angepasst werden. Vor dem produktiven Einsatz sollte sie von der verantwortlichen Stelle im Unternehmen oder rechtlich geprüft werden.
Das ist die Vorschau zum Nachlesen. Die bearbeitbare Word-Version mit allen Feldern zum direkten Ausfüllen erhalten Sie hier kostenlos per E-Mail.
Einverständniserklärung zur Aufnahme und Nutzung von Mitarbeiterfotos
Unternehmen:
[Name des Unternehmens]
[Adresse des Unternehmens]
Mitarbeiter/in:
[Vorname Nachname]
Ich erkläre mich freiwillig damit einverstanden, dass im Rahmen eines Fototermins von mir angefertigte Fotos durch [Name des Unternehmens] für die Unternehmenskommunikation verwendet werden dürfen.
Die Fotos dürfen für folgende Zwecke genutzt werden:
- Darstellung auf der Unternehmenswebsite
- Teamseite und Mitarbeiterprofile
- Unternehmenspräsentationen
- Recruiting und Arbeitgeberkommunikation
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Social-Media-Kanäle des Unternehmens, insbesondere LinkedIn, Instagram, Facebook und vergleichbare Plattformen
- Printmedien wie Broschüren, Flyer, Geschäftsberichte oder Anzeigen
Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Unternehmenskommunikation von [Name des Unternehmens]. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder eine gesonderte Zustimmung vorliegt.
Mir ist bekannt, dass veröffentlichte Fotos im Internet weltweit abrufbar sein können. Eine vollständige Löschung durch Dritte kann nach einer Veröffentlichung nicht garantiert werden.
Die Einwilligung ist freiwillig. Mir entstehen keine Nachteile, wenn ich diese Einwilligung nicht erteile oder später widerrufe.
Ich kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann gerichtet werden an:
[Name / Abteilung / E-Mail-Adresse des Unternehmens]
Nach Eingang des Widerrufs wird [Name des Unternehmens] die weitere Nutzung der betroffenen Fotos für die Zukunft unterlassen und die Bilder aus den eigenen Veröffentlichungen entfernen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
Unterschrift Mitarbeiter/in: ______________________________
Einwilligung vor dem Fototermin einholen
Die Einverständniserklärung sollte nicht erst nach dem Shooting eingesammelt werden. Besser ist ein klarer Ablauf vor dem Fototermin. So wissen alle Beteiligten, wofür die Bilder entstehen und wo sie später verwendet werden dürfen. Für Unternehmen bewährt sich dieser Ablauf:
- Verwendungszwecke festlegen
- Einverständniserklärung vorbereiten
- Mitarbeiter vor dem Fototermin informieren
- Einwilligung schriftlich dokumentieren
- Fotos erstellen
- Bildauswahl organisieren
- Finale Bilder nur im vereinbarten Rahmen nutzen
Bei professionellen Mitarbeiterfotos geht es nicht nur um Licht, Hintergrund und Retusche. Ein guter Fototermin braucht auch Organisation. Wer vorher klärt, welche Fotos für welche Zwecke entstehen, spart später Diskussionen.
Was passiert beim Widerruf?
Eine Einwilligung kann widerrufen werden. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Das Unternehmen sollte dann prüfen, wo das betroffene Bild verwendet wird, und es aus eigenen Kanälen entfernen. Bei gedruckten Broschüren oder bereits verbreiteten Pressebildern ist die Situation komplizierter. Genau deshalb sollte die Einverständniserklärung den geplanten Einsatz möglichst konkret beschreiben.
Für Websites und Social Media heißt das praktisch: Das Bild sollte nach Widerruf aus den eigenen Veröffentlichungen entfernt oder ersetzt werden.
Mitarbeiterfotografie vor Ort
Mitarbeiterfotos für Website, LinkedIn und Recruiting
Viele Unternehmen lassen Mitarbeiterfotos erstellen, weil die Website persönlicher wirken soll. Gerade bei Kanzleien, Praxen, Kliniken, Agenturen, Handwerksbetrieben und mittelständischen Unternehmen schaffen echte Porträts Vertrauen. Stockfotos können das nicht leisten.
Ich fotografiere Mitarbeiterfotos direkt bei Ihnen vor Ort. Das spart Zeit, hält den Aufwand für Ihr Team klein und sorgt für einen einheitlichen Auftritt. Je nach Bedarf entstehen klassische Businessporträts, Headshots, Teamfotos oder Bilder aus realen Arbeitssituationen.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Vorlage ist ein praktischer Ausgangspunkt für Unternehmen, die Mitarbeiterfotos strukturiert vorbereiten möchten. Da Datenschutzfragen vom konkreten Einsatz abhängen, sollte die finale Einverständniserklärung intern geprüft oder rechtlich abgestimmt werden.
Nächster Schritt
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Für eine erste Budgetorientierung nutzen Sie den Preiskalkulator. Alternativ können Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch senden.
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